Universität Wien

030424 SE Seminar aus Öffentlichem Recht - Schwerpunkt: Staatliche Gefahrenabwehr (2023W)

Wie weit kann, darf und muss der Staat gehen? (Klimaschutz, Corona, Migrationskrise & Co.) Für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Bei der Vorbesprechung ist ein Thema bekannt zu geben!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Weitere Termine finden im Dezember und Januar statt, werden bei der Vorbesprechung mit den Studierenden vereinbart.

  • Dienstag 10.10. 17:00 - 18:30 Digital (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, von Ihnen ausgewählte Themen rund um die staatliche Gefahrenabwehr wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dieses top aktuelle Thema umfasst diverse Problematiken, mit denen sich Österreich jüngst auseinandersetzen musste - sei es Klimaschutz, Corona, Migrationskrise & Co. Das Mitwirken von Daniel Green bietet den Studierenden die Möglichkeit Input und Feedback eines Rechtslinguisten.

Während die Studierenden ein selbst ausgewähltes bzw mit Unterstützung erarbeitetes Thema aufarbeiten, sollten Präsentations- und Vortragstechnik vertieft werden - Üben und Vertiefung der Argumentationstechnik durch Diskussion als auch der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeitstechnik.

Die weiteren Termine werden in der Vorbesprechung vereinbart, um die Teilnahme möglichst flexibel zu gestalten.

Daniel Green:
Mag. Daniel Green, BA, LL.M lehrt an der WU Wien und ist Gründer der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik (AALL), einer gemeinnützigen wissenschaftlichen Organisation, die sich um die Erforschung des Sprachgebrauchs in rechtlichen Kontexten bemüht. Zu den Forschungsinteressen gehören die Überschneidungen von Sprache, Recht und Wirtschaft.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Jede*r Teilnehmer*in gibt in der Vorbesprechung das Thema bekannt - bei Bedarf werden Themen zur Auswahl gestellt. Jede*r Teilnehmer*in hält im Rahmen des Seminars ein Referat, zu dem anschließend diskutiert wird. Am Ende des Seminars ist eine schriftliche Arbeit zu diesem Thema abzugeben. (Dies gilt auch für Dissertant*innen.)

Eine Abgabe der Arbeit ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Relevant für die Note sind: Referat und schriftliche Arbeit.

Das Seminar ist grundsätzlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen – es werden jedoch auch Studierende aufgenommen, die noch keine öffentlich-rechtliche Prüfung absolviert haben.

Prüfungsstoff

Die Grundlage der Benotung sind: Vorträge, Diskussion, Verfassen einer Seminararbeit

Literatur

Literatur richtet sich individuell nach dem jeweiligen Thema des Referats

Hilfestellung:
- Abkürzungs- und Zitierregeln AZR /samt Abkürzungsverzeichnis), Peter Dax, Gerhard Hopf, Elisabeth Maier
- SchreibGuide Jus, Konrath
- Juristische Textwerkstatt Verständlich Schreiben mit System, Daniel Damjanovic


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 17.10.2023 12:26