Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030424 SE Seminar aus Öffentlichem Recht - Schwerpunkt: Staatliche Gefahrenabwehr (2024W)

Wie weit kann, darf und muss der Staat gehen? (Klimaschutz, Corona, Migrationskrise & Co.) Für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT
Mi 09.10. 16:00-17:30 Digital

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 16.12. 17:00 - 19:30 Digital
  • Dienstag 07.01. 17:00 - 19:30 Digital
  • Mittwoch 08.01. 17:00 - 19:30 Digital
  • Donnerstag 23.01. 17:00 - 19:30 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, von Ihnen ausgewählte Themen rund um die staatliche Gefahrenabwehr wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dieses top aktuelle Thema umfasst diverse Problematiken, mit denen sich Österreich jüngst auseinandersetzen musste - sei es Klimaschutz, Corona, Migrationskrise & Co. Das Mitwirken von Thomas Seeber bietet den Studierenden die Möglichkeit Input und Feedback eines Anwaltes zu erhalten.

Während die Studierenden ein selbst ausgewähltes bzw mit Unterstützung erarbeitetes Thema aufarbeiten, sollten Präsentations- und Vortragstechnik vertieft werden - Üben und Vertiefung der Argumentationstechnik durch Diskussion als auch der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeitstechnik.

Die weiteren Termine werden in der Vorbesprechung vereinbart, um die Teilnahme möglichst flexibel zu gestalten.

Thomas Seeber:
Thomas Seeber ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH. Er ist spezialisiert auf Immobilien- und Bankenrecht. Mit langjähriger Erfahrung sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene berät er in komplexen Immobilienprojekten und Finanzierungsgeschäften. Darüber hinaus engagiert er sich seit Jahren im Bereich Legal Tech und treibt auch aktiv die Digitalisierung des Rechtswesens voran.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Jede*r Teilnehmer*in gibt in der Vorbesprechung das Thema bekannt - bei Bedarf werden Themen zur Auswahl gestellt. Jede*r Teilnehmer*in hält im Rahmen des Seminars ein Referat, zu dem anschließend diskutiert wird. Am Ende des Seminars ist eine schriftliche Arbeit zu diesem Thema abzugeben.

Wenn die Arbeit als Seminararbeit approbiert werden sollte, muss diese 50.000 Zeichen umfassen. Es können dieses Semester auch kürzere Arbeiten (etwa 10 Seiten) verfasst werden, die folglich nicht als Seminararbeit eingereicht werden können - in dem Fall erhalten Sie lediglich eine Note für die Lehrveranstaltung. Dissertantinnen und Dissertanten müssen eine Arbeit im Rahmen von etwa 10 Seiten abgeben.

Es ist möglich, die Arbeit in Englisch zu verfassen. Falls Sie die Arbeit in Englisch schreiben möchten, geben Sie dies bitte zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt. Eine Abgabe der Arbeit ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Relevant für die Note sind: Referat und schriftliche Arbeit.

Das Seminar ist grundsätzlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen – es werden jedoch auch Studierende aufgenommen, die noch keine öffentlich-rechtliche Prüfung absolviert haben.

Prüfungsstoff

Die Grundlage der Benotung sind: Vorträge, Diskussion, Verfassen einer Seminararbeit

Literatur

Literatur richtet sich individuell nach dem jeweiligen Thema des Referats

Hilfestellung:
- Abkürzungs- und Zitierregeln AZR /samt Abkürzungsverzeichnis), Peter Dax, Gerhard Hopf, Elisabeth Maier
- SchreibGuide Jus, Konrath
- Juristische Textwerkstatt Verständlich Schreiben mit System, Daniel Damjanovic


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 01.10.2024 15:25