030425 SE SE aus Rechtsphilosophie und Religionsrecht: Menschenrechte - Frauenrechte (2020S)
Islam und Frauenrechte (für DiplomandInnen u. DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2020 00:01 bis Do 05.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Vorbesprechung am 10.03.2020 findet via e-mail statt.
Studierende, die einen Fixplatz zugewiesen bekommen haben, suchen sich bitte ein Referatsthema (und eine Präferenz für zwei weitere Themen) aus und senden dies mit einem Motivationsschreiben, warum Sie das Seminar besuchen wollen an eva.synek@univie.ac.at.Die Themenliste finden Sie auf Moodle.
- Freitag 08.05. 09:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Samstag 09.05. 09:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Grundsätzlich Referat, Handout und Seminararbeit, da die Abhaltung des Seminars in der normalen Form nicht möglich sein wird: schicken Sie bitte zum Blocktermin Handout und Referat an die LV-Leiterin. Die Seminararbeit muss bis Ende Juni fertig sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe oben
Prüfungsstoff
Literatur
Themenabhängig; eine Basisbibliographie wird zur Verfügung gestellt; vor dem Hintergrund der aktuellen Situation versuchen Sie so gut wie möglich mit online zugänglichen Ressourcen zurecht zukommen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Es geht darum, gemeinsam eine möglichst differenzierte Sicht von der Pluralität rechtlicher Standards und der faktischen (oft schichtspezifischen) sozialen Situation von Frauen in unterschiedlichen islamischen Kontexten zu erarbeiten. Ein besonderes Augenmerk wird neben der Frage auf der Rolle repräsentativer Institutionen wie z.B. dem türkischen Religionsamt (Dyanet), der Al-Azhar oder der österreichischen Glaubensgemeinschaft in Hinblick auf Gewaltprävention (z.B. Distanzierung von FGM und Zwangsehen) bzw. Legitimation von Frauendiskriminierung (z.B. im Mainstream saudi-arabischer Rechtsgelehrter) zu liegen haben.