Universität Wien

030431 UE Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2018S)

Vorbereitung auf die FÜM III im Juni 2018

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Vorbesprechung und die Klausuren werden zusammen mit der UE 030292 Klausurenkurs aus öffentlichem Recht abgehalten. Begleitend kann das Konversatorium 030215 KO Öffentliches Recht besucht werden.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit unentschuldigt nicht erscheinen, werden abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden an Personen auf der Warteliste vergeben.

Alle Interessierten dürfen bei verfügbaren Sitzplätzen die Klausuren mitschreiben und bei den Nachbesprechungen teilnehmen. Pro Übung werden allerdings maximal 60 Klausuren korrigiert. Priorität haben dabei zunächst die angemeldeten TeilnehmerInnen, dann jene auf Wartelistenplätzen und schließlich alle anderen.

Mittwoch 23.05. 18:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
Dienstag 29.05. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag 07.06. 16:30 - 20:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 12.06. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Donnerstag 21.06. 10:00 - 13:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Vorbereitung auf die FÜM III im Juni 2018 soll anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausuren die Prüfungssituation simuliert werden. In den Klausurbesprechungen wird die strukturierte Falllösung geübt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (etwa KODEX-Ausgaben und RIS-Ausdrucke), diese dürfen farblich markiert sein. Verweise auf Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung) sind – auch auf „Post-its“ – erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ab einer positiven Klausur erfolgt ein positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis.

Prüfungsstoff

Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III.
http://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15