Universität Wien

030432 SE Notfall Demokratie (2024W)

Wie wehrhaft und streitbar soll und darf eine Demokratie sein, um ihren Bestand zu sichern?

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist verpflichtend. Im Falle der Verhinderung bitte vorab um Mitteilung an hannes.tretter@univie.ac.at

ACHTUNG! Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bis zur Vorbesprechung in u:space mit dem Vermerk "Auf Warteliste" aufscheinen. Die Statusänderung auf "Angemeldet" erfolgt erst im Anschluss an die Vorbesprechung.

Ab 10.09.2024 steht auf Moodle eine Themenliste zur Auswahl zur Verfügung. Eigene Themenvorschläge können in der Vorbesprechung bekanntgegeben werden. Die Themenvergabe erfolgt in der Vorbesprechung.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Das dreitägige Seminar findet vom 13.-15.01.2025 jeweils ganztags in der Aula am Campus der Universität Wien statt.

  • Dienstag 15.10. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar widmet sich folgendem Thema:

Vielfältige Faktoren beeinflussen und erschweren derzeit die demokratischen Entscheidungsprozesse in westlichen Staaten, Vieles bleibt undurchsichtig und führt in den Zivilgesellschaften zu Irritationen, Unzufriedenheit und Desinteresse. Die auf knappste und einseitige Informationen oder Fake News sowie kürzeste thematische Positionierungen („thumbs up or thumbs down“, oft samt Hassrede) reduzierten und die öffentliche Kommunikation dominierenden sozialen Medien verunmöglichen auch aufgrund ihrer zeitlichen Rasanz rationale politische Diskurse. Dies bringt auch die Politik, Regierungen in höchste Schwierigkeiten, ihre Zielsetzungen und Maßnahmen zur Lösung anstehender Fragen, Herausforderungen und Probleme der Öffentlichkeit näher zu bringen. Gehör finden hingegen in vielen Fällen lautstarke „Sager“, Denunzierungen und Forderungen ohne inhaltlich nachvollziehbare Substanz. Selbst der eine Demokratie u.a. auszeichnende Dualismus unabhängiger öffentlich-rechtlicher Medien und privater Qualitätsmedien gerät in zunehmende Bedrängnis.

Die Folge ist, dass sich europaweit sowie in den USA die Demokratie in höchstem Maße gefährdende Autoritarismus-Tendenzen entwickeln, die insbesondere von rechtspopulistischen Parteien befördert werden und einen offenen und achtvollen politischen und zivilgesellschaftlichen Dialog zunehmend unterbinden.

Im Rahmen des Seminars sollen anhand ausgewählter Beispiele und Staaten u.a. folgende Themen zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten behandelt werden:

- Überlegungen zu einer Reform der Gewaltenteilung, verbesserter „checks and balances“ zwischen Gesetzgebung, Vollziehung und Justiz, die auch veränderten Rahmenbedingungen gerecht wird
- Demokratische Partizipation in Form von Bürger:innenräten
- Verbesserter Schutz vor parteipolitischen Einflussnahmen in den Bereichen Kultur, Medien und Wissenschaft
- Neue bzw. verbesserte Formen der Geltendmachung von Rechtsverletzungen auf nationaler wie europäischer Ebene
- Bewältigung von weltweiter Flucht und Zuwanderung
- Schaffung verbesserter rechtlicher Möglichkeiten sowie neuer Kompetenzen gegen die Gefahren der Globalisierung, der Digitalisierung, der Dominanz von Internetkonzernen sowie des Klimawandels und der Verschmutzung der Erde
- Intensivierung der politischen Bildung auf allen Ebenen

Im Zuge des Seminars sind ca. 30-minütige, von Powerpoint-Präsentationen unterstützte mündliche Referate zu halten, die nach dem Vortrag eingehend diskutiert werden. Die Themen der Referate werden in der Vorbesprechung vergeben. Bis Ende April 2025 können schriftliche Referate erarbeitet werden (mindestens 50.000 Zeichen im Diplomstudium, 60.000 Zeichen im Dissertations- sowie Bachelor- und Masterstudium inklusive Fußnoten und Leerzeichen, exklusive Titelblatt und Verzeichnisse).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für positiv bewertete mündliche Referate werden 4 ECTS im Rahmen der Seminarteilnahme vergeben. Wird im Rahmen des Diplomstudiums auch ein schriftliches Referat erarbeitet und mit einem Approbationsantrag im SSC abgegeben, so erhalten Sie zusätzliche 4 ECTS im Rahmen der Approbation.

Für eine Teilnahme im Rahmen des Dissertationsstudiums berücksichtigen Sie punkto ECTS bitte die Vorgaben des StudienServiceCenter. Dies gilt ebenso für eine Teilnahme im Rahmen des Bachelor- bzw. Masterstudiums "Internationale Rechtswissenschaften.

Erasmus-Studierende, die für ein mündliches Referat 4 ECTS erwerben, können durch Abgabe einer schriftlichen Ausfertigung ebenfalls zusätzliche 4 ECTS erhalten, in diesem Fall ist aber keine Abgabe im SSC und kein Approbationsantrag erforderlich.

KI darf nur insoweit verwendet werden, als es dem Auffinden wissenschaftlicher Literatur und themenspezifischer Dokumente dient, die verifiziert und entsprechend zitiert werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen sind eine positiv bewertete Abhaltung und Diskussion eines mündlichen Referats, unterstützt durch eine PPT oder ein Handout.

Beurteilungsmaßstäbe für die schriftlichen Arbeiten im Diplom- und Dissertationsstudium sind: Darstellung und Abhandlung eines juristischen Themas anhand üblicher rechtswissenschaftlicher Methoden und Dogmatik, im Dissertations- und Bachelorstudium zusätzlich Entwicklung eigenständiger rechtswissenschaftlicher Positionen und Wertungen.

Prüfungsstoff

Das behandelte Referatsthema.

Literatur

Wird in der Vorbesprechung und in der Kommentierung vorzulegender Referats-Konzepte bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 04.10.2024 09:05