030434 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.10.2018 00:01 bis Mo 05.11.2018 23:59
- Abmeldung bis Mo 12.11.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 12.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 19.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 26.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 10.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.01. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Montag 14.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Klausuren angeboten, wobei Sie nur eine davon mitschreiben müssen. Darüber hinaus ist Mitarbeit erforderlich und Sie können Ihre Note durch qualifizierte Mitarbeit verbessern.
Die Klausuren finden am 10.12.2018 sowie am 14.01.2019 jeweils von 08:00 bis 08:45 im U18 statt (Achtung: abweichende Zeit und abweichender Ort). Am 10.12.2018 findet im unmittelbaren Anschluss an die Klausur eine Übungseinheit statt.
Die Klausuren finden am 10.12.2018 sowie am 14.01.2019 jeweils von 08:00 bis 08:45 im U18 statt (Achtung: abweichende Zeit und abweichender Ort). Am 10.12.2018 findet im unmittelbaren Anschluss an die Klausur eine Übungseinheit statt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Beurteilung müssen Sie eine positive Klausurnote und zumindest ein Mitarbeitsplus erzielen.
Grundsätzlich entspricht die Endnote der Klausurnote. Wenn Sie beide Klausuren mitschreiben, wird die bessere Note herangezogen. Ab vier Mitarbeitsplus verbessert sich die Note um einen Grad. Ohne Mitarbeitsplus ist die Endnote jedenfalls negativ.
In der Anfängerübung besteht Anwesenheitspflicht; einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).
Grundsätzlich entspricht die Endnote der Klausurnote. Wenn Sie beide Klausuren mitschreiben, wird die bessere Note herangezogen. Ab vier Mitarbeitsplus verbessert sich die Note um einen Grad. Ohne Mitarbeitsplus ist die Endnote jedenfalls negativ.
In der Anfängerübung besteht Anwesenheitspflicht; einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I, sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I sowie ein Lehrbuch für den BT I. Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor. Die Fälle werden mit Literaturhinweisen auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit.