030434 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
Diese UE bauf auf der Einführungsvorlesung "Blitzstart ins Stafrecht", LVnr. auf 030855.
Diese UE bauf auf der Einführungsvorlesung "Blitzstart ins Stafrecht", LVnr. auf 030855.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.03.2021 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausur: 10.06.2021
Ersatztermin Klausur: 17.06.2021
- Donnerstag 29.04. 13:00 - 14:30 Digital
- Donnerstag 06.05. 13:00 - 14:30 Digital
- Donnerstag 20.05. 13:00 - 14:30 Digital
- Donnerstag 27.05. 13:00 - 14:30 Digital
- Donnerstag 10.06. 13:00 - 14:30 Digital
- Donnerstag 17.06. 13:00 - 14:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ablauf: Die Lehrveranstaltung findet digital statt und beginnt am Donnerstag, 29.04.2020, 13:00 - 14:30 Uhr und findet geblockt statt. Ein genauer Ablaufplan wird auf Moodle bekanntgegeben.Inhalt und Methoden: Die 030434 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht schließt an die 030855 VO Blitzstart Strafrecht an. Das dort verarbeitete theoretische Wissen wird in der Anfängerübung angewendet.Es werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet und in weiterer Folge Fälle gemeinsam besprochen; Schwerpunkt der Lehrveranstaltung ist das materielle Strafrecht.Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern*innen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen. Unterlagen werden rechtzeitig auf Moodle bereitgestellt. Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten die Teilnehmer*innen einen Überblick über die einzelnen Bereiche und das Wesen des Strafrechts haben, den strafrechtlichen Deliktsaufbau beherrschen und einfache Fälle strukturell einwandfrei lösen können.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Klausur und Mitarbeit in der Übung. Bei der Klausur wird schwerpunktmäßig die Kompetenz zur Lösung strafrechtlicher Fälle überprüft. Regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht auch digital. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine digitale Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Die Leistungskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Klausur und Mitarbeit in der Übung. Bei der Klausur wird schwerpunktmäßig die Kompetenz zur Lösung strafrechtlicher Fälle überprüft. Regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Die Leistungskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Klausur und Mitarbeit in der Übung. Bei der Klausur wird schwerpunktmäßig die Kompetenz zur Lösung strafrechtlicher Fälle überprüft. Regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I (insbesondere: Fuchs/Zerbes, Strafrecht Allgemeiner Teil, aktuelle Auflage) sowie ein Lehrbuch für den BT I.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12