Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030439 UE Übung aus Zivilrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
09.10.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
16.10.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
23.10.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
30.10.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
06.11.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
13.11.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
20.11.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
27.11.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
04.12.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
11.12.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
08.01.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
15.01.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
22.01.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Schulung und Perfektionierung der Falllösungstechnik aufbauend auf dem Niveau der abgeleisteten Anfängerübung aus Zivilrecht. Die Übung dient sowohl zur Vorbereitung auf die mündliche Modulprüfung aus Zivilrecht als auch zur Vorbereitung auf den bürgerlich-rechtlichen Teil der FÜM II.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Klausurtermine angeboten. Eine positive Absolvierung der Übung ist durch eine positive Note auf eine der beiden Klausuren und zusätzlich Mitarbeiter in hinreichendem Ausmaß (3 +) oder alternativ durch zwei positive Klausuren möglich.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Abgeschlossener Einführungsabschnitt und damit auch eine positiv absolvierte Anfängerübung zur Falllösung aus bürgerlichem Recht ist Teilnahmevoraussetzung.
Prüfungsstoff
Alle Teile des Bürgerlichen Rechts
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28