030439 UE Übung aus Zivilrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
09.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
16.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
23.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
30.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
20.04.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
27.04.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
04.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
11.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
18.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
25.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren und mündliche Mitarbeit.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es werden zwei Klausurtermine angeboten. Eine positive Absolvierung der Übung ist durch eine positive Note auf eine der beiden Klausuren und zusätzlich Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (3 +) oder alternativ durch zwei positive Klausuren möglich.
Es besteht Anwesenheitspflicht (zweimaliges entschuldigtes Fehlen möglich)
Es besteht Anwesenheitspflicht (zweimaliges entschuldigtes Fehlen möglich)
Prüfungsstoff
Alle Teile des Bürgerlichen Rechts
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossener Einführungsabschnitt und damit auch eine positiv absolvierte Anfängerübung zur Falllösung aus bürgerlichem Recht ist Teilnahmevoraussetzung.