Universität Wien

030439 PUE Übung aus Zivilrecht (2022W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.10. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 17.10. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 24.10. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 31.10. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 07.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 14.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 21.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 28.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 05.12. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 12.12. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 09.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 16.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 23.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Schulung und Perfektionierung der Falllösungstechnik aufbauend auf dem Niveau der abgeleisteten Anfängerübung aus Zivilrecht. Die Übung dient sowohl zur Vorbereitung auf die mündliche Modulprüfung aus Zivilrecht als auch zur Vorbereitung auf den bürgerlich-rechtlichen Teil der FÜM II.
Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossener Einführungsabschnitt und damit auch eine positiv absolvierte Anfängerübung zur Falllösung aus bürgerlichem Recht ist Teilnahmevoraussetzung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und Mitarbeit. Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es werden zwei Klausurtermine angeboten. Eine positive Absolvierung der Übung ist durch eine positive Note auf eine der beiden Klausuren und zusätzlich Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (3 +) oder alternativ durch zwei positive Klausuren möglich.
Es besteht Anwesenheitspflicht (zweimaliges entschuldigtes Fehlen möglich). Pandemiebedingt behält sich die Lehrveranstaltungsleitung die Möglichkeit vor, die Lehrveranstaltung auf eine hybride / online Lehrveranstaltung umzustellen.

Prüfungsstoff

Alle Teile des Bürgerlichen Rechts

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 03.10.2022 14:48