Universität Wien

030446 KU Consumer Law Clinic (2019S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Bewerbungen per E-Mail bis spätestens 28.2.2019, 24 Uhr, an office@viennalawclinics.org. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, ein einseitiges Motivationsschreiben und ein aktuelles Sammelzeugnis anzuschließen.

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 08.03. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Freitag 15.03. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Freitag 29.03. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über Grundlagen, Rechtsquellen und Entwicklung des Verbraucherrechts, die Institutionen des Verbraucherschutzes auf nationaler und europäischer Ebene und behandelt die Möglichkeiten der individuellen und kollektiven Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht. Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen verbraucherrechtlichen Themen. Verbraucherrechtliche Fragen ua aus dem AGB-Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und allgemeinen Vertragsrecht werden anhand der aktuellen Judikatur und zahlreichen Beispielen aus der Praxis erläutert. Funktionsweise und Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes (Verbands- und Sammelklage) werden anhand ausgewählter Fälle aus der jüngeren Enforcement-Praxis der Verbraucherschutzverbände dargestellt und durch Gastvorträge von PraktikerInnen aus dem Verbraucherrechtsbereich illustriert.

Die Lehrveranstaltung bildet für den Bereich Verbraucherrecht die erste Stufe der Law Clinic am Juridicum.

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung können Studierende im Rahmen der Law Clinic Praxiserfahrung in der Verbraucherrechtsberatung und den Enforcement-Abteilungen des VKI sammeln. Für diese Tätigkeit können bis zu 15 ECTS-Punkte erworben

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Note setzt sich aus der Leistung bei der Klausur und der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung zusammen. Die Einzelheiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzung für eine Anmeldung ist der beendete erste Studienabschnitt. Es ist von Vorteil, wenn die Modulprüfungen aus Zivilrecht und Unternehmensrecht bereits absolviert wurden. Einmalig entschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15