Universität Wien

030446 UE Übung aus Verfassungsrecht (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Update (2.11.2020): Ab einschließlich 3.11.2020 werden die Einheiten bis auf Weiteres online abgehalten.

Dienstag 13.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 20.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 27.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 03.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 10.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 17.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 24.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 01.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 15.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 07.01. 08:15 - 09:45 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 12.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 19.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung aus Verfassungsrecht sowie auf die FÜM III. Inhalt der Übung sind die Grundlagen und Strukturen des Verfassungsrechtes, aufbauend auf die im ersten Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse sowie auf das in Vorlesungen und Selbststudium erworbene Wissen.
Der Stoff wird in Form kurzer Fälle erarbeitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt durch mündliche Mitarbeit sowie durch die Teilnahme an schriftlichen Klausuren. Es dürfen (und sollen) unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (aktueller Kodex Verfassungsrecht bzw Ausdrucke aus dem RIS).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Eine positive Note erhält, wer zumindest eine von zwei Klausuren erfolgreich absolviert und regelmäßig mündliche Mitarbeitsbeiträge, das heißt mindestens drei sinnvolle Wortmeldungen im Laufe der Lehrveranstaltungen, erbringt. Werden beide Klausuren positiv absolviert, zählt die bessere Klausurnote.
In der Übung besteht Anwesenheitspflicht; zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff der ersten Klausur sind die bis zum Klausurtermin in der Lehrveranstaltungseinheit besprochenen Themenbereiche, Stoff der zweiten Klausur sind die bis zu diesem Zeitpunkt in der Übung behandelten Inhalte.

Literatur

zur Wiederholung und Auffrischung des Stoffes aus dem ersten Studienabschnitt:
Perthold-Stoitzner, Lernen Üben Wissen Verfassungsrecht, 2. Auflage 2018

zur Prüfungsvorbereitung:
Berka,Verfassungsrecht, 7. Auflage 2018, oder
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 12. Auflage, 2019 oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage, 2015.
aktueller Kodex Verfassungsrecht (oder Ausdrucke aus dem RIS)
zur Vertiefung des Themenbereichs Grundrechte:
Berka/Binder/Kneihs, Grundrechte, 2. Auflage 2019.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15