Universität Wien

030451 KU Migration und Staatsbürgerschaft (2024W)

(Wie) kann der Staat Migration steuern und die Menschenrechte einhalten?

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 30.10. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 06.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 13.11. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 04.12. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 11.12. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Lange Zeit haben die Staaten mit freier Hand entschieden, wem sie Schutz boten, wen sie bei sich arbeiten ließen, wem sie den Aufenthalt erlaubten und wen sie am Ende des Integrationsprozesses in den Kreis der Staatsbürger:innen aufnahmen. Diese Zeiten sind vorbei. Menschenrechte und das Unionsrecht beschränken inzwischen den Spielraum der Staaten auf vielfältige Weise: Sie verbieten es, Menschen an Orte abzuschieben, an denen ihnen der Tod oder eine erniedrigende Behandlung droht; sie verlangen ein Aufenthaltsrecht für Familienmitglieder; selbst das Staatsbürgerschaftsrecht verliert seinen Charakter als letzte Bastion der staatlichen Souveränität.

Staaten reagieren auf diese Steuerungsverluste - so die These dieses Kurses - auf verschiedenen Wegen. Erstens versuchen sie, menschenrechtlichen Standards zu entkommen und den verlorenen Spielraum zu kompensieren. Als die Staaten die Flucht- und Familienmigration nicht mehr so steuern konnten wie zuvor, wichen sie auf die Arbeitsmigration aus, und regelten diese dafür umso restriktiver. Die Folgen davon können wir heute noch spüren: Immer noch ist der Zugang zu Aufenthalt und Arbeitsmarkt bürokratisch und schwerfällig, obwohl wir Fachkräfte dringend brauchen. Zweitens reizen die Staaten ihren verbliebenen Spielraum bis aufs Äußerste aus, und überschreiten dabei gelegentlich die Grenze des Rechtsstaats, vor allem im Asylrecht. Drittens führte das ständige Novellieren und Ausweichen dazu, dass das Migrationsrecht so geworden ist, wie wir es heute kennen: kompliziert und unübersichtlich.

Im Kurs erarbeiten wir uns zunächst, wie die zentralen Migrationsarten Flucht-, Arbeits- und Familienmigration sowie die eng verwandte Staatsbürgerschaft durch das Recht gesteuert werden. Anschließend untersuchen wir mithilfe von Referaten die Schlüsselentscheidungen von EGMR, EuGH und VfGH, die die Staaten zunehmend stärker menschenrechtlich in die Pflicht nehmen. Schließlich verknüpfen und systematisieren wir unsere Erkenntnisse.

Am Ende des Kurses werden wir einen Überblick über das Migrationsrecht gewonnen haben und verstehen, wie sehr das Migrationsrecht durch die Menschenrechte und das Unionsrecht bestimmt ist.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle basiert auf drei Kriterien: Die Studierenden sollen ein Referat halten, dafür ein Handout erstellen und aktiv mitarbeiten. Für das Referat sind im Rahmen der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis alle Hilfsmittel erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Teilnehmer:innen sollen ein Handout vorbereiten, ein Referat halten und aktiv an den Diskussionen teilnehmen.
Sollte aufgrund der hohen Teilnehmer:innenzahl kein Referat möglich sein, findet die Leistungsbeurteilung durch Hausarbeit oder Klausur statt (mehr Informationen in der ersten Einheit).

Beurteilungsmaßstab:
• 33,33% Handout
• 33,33% Präsentation
• 33,33% Aktive Mitarbeit

Prüfungsstoff

Erwartet wird die Lektüre der auf Moodle zur Verfügung gestellten Literatur und Judikatur.

Literatur

Erwartet wird die Lektüre der auf Moodle zur Verfügung gestellten Literatur und Judikatur.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 02.10.2024 11:45