Universität Wien

030452 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Student*innen, die in der ersten Einheit unentschuldigt fernbleiben, werden automatisch abgemeldet. Der freigewordene Platz wird anhand der Warteliste vergeben.

Eine automatische Abmeldung erfolgt auch dann — dh es gibt kein negatives Zeugnis —, wenn Student*innen keine der beiden Klausuren mitschreiben.

Erste Klausur: 26.05.2020
Zweite Klausur: 04.06.2020

  • Dienstag 10.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 31.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.04. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.04. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit; bei den Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.

ÄNDERUNGEN AUFGRUND COVID19
1. open book exam via moodle
2. Mitarbeit durch fünf online MC-Tests auf moodle (Mitarbeitsplus aus der ersten Einheit, die noch in Präsenzlehre stattfand, bleiben selbstverständlich erhalten)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für ein positives Zeugnis ist neben Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt) eine positive Klausur erforderlich. Nur aufgrund Mitarbeit kann kein positives Zeugnis erlangt werden. Bei drei oder mehr Mitarbeitsplus (pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden) verbessert sich aber Ihre Endnote um einen Grad gegenüber der Klausurnote. Ob Sie an der ersten oder zweiten Klausur teilnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch beide mitschreiben. Dies hat aber zur Folge, dass daraus der Schnitt ermittelt wird. Somit gilt folgendes:

TEILNAHME AN EINER KLAUSUR
Klausurnote negativ –> Endnote negativ
Klausurnote positiv –> Endnote = Klausurnote
Klausurnote positiv und 3 oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als Klausurnote

TEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ –> Endnote negativ
eine oder beide Klausurnoten positiv –> Endnote = Schnitt der Klausurnoten
eine oder beide Klausurnoten positiv und drei oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als der Schnitt der Klausurnoten
[Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]

BEISPIELE
eine Klausur 2, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 2
eine Klausur 4, andere Klausur 5 –> Endnote 4
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 4, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 3
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 2, andere Klausur 3 –> Endnote 2

ÄNDERUNGEN AUFGRUND COVID19
1. Anwesenheitspflicht erübrigt sich.
2. Für ein positives Zeugnis ist nach wie vor und nur eine positive Klausur erforderlich, eine einmalige Wiederholung ist aber nur dann zulässig, wenn der Erstantritt negativ beurteilt wurde.
3. Die Endnote entspricht nach wie vor der Klausurnote oder dem Schnitt der beiden Klausurnoten. [Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]
4. Bei zwei oder mehr Mitarbeitsplus verbessert sich die so ermittelte Klausurnote um einen Grad. [Ein online MC-Test ist positiv und damit ein Mitarbeitsplus erworben, wenn zumindest 50% der Antworten richtig sind.]

Prüfungsstoff

Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren; eine genaue Stoffabgrenzung wird zwei Wochen vor der Klausur bekanntgegeben.

Literatur

GESETZESTEXT
— Kodex Bürgerliches Recht (55. Auflage, 2019) oder gleichwertige Alternative

LEHRBEHELFE
— Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I (15. Auflage, 2018)
— Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)
— Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016), Welser, Erbrecht (2019) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)

oder

— Bydlinski, Allgemeiner Teil (8. Auflage, 2018)
— Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (6. Auflage, 2017)
— Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
— Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016), Welser, Erbrecht (2019) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15