Universität Wien

030454 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: gesonderte Anmeldung über Moodle.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 18.10. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 25.10. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 08.11. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 09.11. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 15.11. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 22.11. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 29.11. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 06.12. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 13.12. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 10.01. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 17.01. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 24.01. 17:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Anfängerpflichtübung beginnt am Mi, den 18. Oktober 2017 und findet wöchentlich statt. Achtung: Am 9.11.2017 findet eine zusätzliche Einheit außerhalb der regulären Übungszeit statt! Den detaillierten Programmablauf finden Sie unter „Terminübersicht“. Ziel ist eine Einführung in die juristische Falllösungstechnik anhand des strafrechtlichen Fallprüfungsschemas. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie herzlich eingeladen sind, sich zur Mitarbeit zu melden. Sie finden alle Angaben im Internet (https://strafrecht.univie.ac.at) auf meiner Unterseite und werden gebeten, sich diese herunterzuladen.
Die Übung kann Sie nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Also lernen Sie regelmäßig mit, bereiten Sie sich für die einzelnen Stunden vor, und wiederholen Sie nach der Übung den durchgemachten Stoff! Dazu finden Sie auch nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze zu dem jeweiligen Fall auf der Homepage.
Inhaltlich beschäftigt sich diese Anfängerpflichtübung ausschließlich mit dem materiellen Strafrecht, und zwar mit dem AT I und dem BT I.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei schriftliche Klausuren.Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden schriftlichen Klausuren zusammen.
• Erster Termin: 06.12.2017
• Zweiter Termin: 10.01.2018
• Ersatztermin [ausschließlich für den Fall, dass der erste oder zweite Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrgenommen werden konnte!]: 24.01.2018
Weitere Ersatztermine werden nicht angeboten.

Nicht erbrachte Klausuren werden negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte (siehe unten Abmeldung). Überdurchschnittliche Mitarbeitsleitung wird bei der Festsetzung der Gesamtnote positiv berücksichtigt.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden schriftlichen Klausuren zusammen.

Abmeldungen durch den LV-Leiter sind bis zur ersten Klausur möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen. Nicht mitgeschriebene Klausuren werden negativ gewertet.

Prüfungsstoff

AT I und BT I.

Literatur

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie unter https://strafrecht.univie.ac.at/ unter „Informationen zu Prüfungen“.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15