Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030461 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2019W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausur: 07. Jänner 2020
Ersatztermin: 14. Jänner 2020 (ausschließlich für den Fall, dass Sie den Haupttermin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen konnten]
Klausurbesprechung: 21. Jänner 2020

  • Dienstag 08.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 22.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 29.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

• Ablauf: Die Übung beginnt am Di, den 8. September 2019 und findet wöchentlich von 16.30 (s.t.) bis 18.00 statt.
• Inhalt und Methoden: Nach einer kurzen Einführung werden komplexe Strafrechtsfälle - in erster Linie frühere Modulprüfungsfälle - gemeinsam besprochen. Die Übung beschäftigt sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht und somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Dieser (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
• Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmernInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Stunden und Wiederholung erwartet. Die erforderlichen Unterlagen werden rechtzeitig im Internet bereitgestellt.
• Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten sie wesentliche Kenntnisse und Übung für die Modulprüfung erworben haben.
• Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

• Es gibt eine schriftliche Klausur. Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen, wobei die schriftliche Leistung mit 70% und die mündliche Leistung mit 30% gewichtet werden. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird sie negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung vorgenommen wurde.
• Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittels, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.

Prüfungsstoff

AT I und II, BT I und II, Strafprozessrecht (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs: siehe dazu http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/)

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15