Universität Wien

030464 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2018W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 66 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Klausur 21.2.2019
2. Klausur 28.2.2019

  • Mittwoch 06.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 07.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 13.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 14.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 20.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 21.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 27.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 28.02. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für ein positives Zeugnis ist neben Anwesenheit (einmaliges per E-Mail entschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt) eine positive Klausur erforderlich. Nur aufgrund von Mitarbeit kann kein positives Zeugnis erlangt werden. Bei drei oder mehr Mitarbeitsplus (pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden) verbessert sich aber Ihre Endnote um einen Grad gegenüber der Klausurnote. Ob Sie an der Klausur oder Ersatzklausur teilnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch beide mitschreiben. Dies hat aber zur Folge, dass daraus der Schnitt ermittelt wird. [Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]

Somit gilt Folgendes:
TEILNAHME AN EINER KLAUSUR
Klausurnote negativ –> Endnote negativ
Klausurnote positiv –> Endnote = Klausurnote
Klausurnote positiv und 3 oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als Klausurnote

TEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ –> Endnote negativ
eine oder beide Klausurnoten positiv –> Endnote = Schnitt der Klausurnoten [Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]
eine oder beide Klausurnoten positiv und drei oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als der Schnitt der Klausurnoten
[Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]

BEISPIELE
eine Klausur 2, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 2
eine Klausur 4, andere Klausur 5 –> Endnote 4
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 4, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 3
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 2, andere Klausur 3 –> Endnote 2

Prüfungsstoff

Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15