030465 SE Reform des Schadenersatzrechts (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 26.02.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 11.03. 13:00 - 14:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
- Montag 17.06. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 18.06. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In diesem Seminar werden aktuelle Rechtsentwicklungen im Bereich des Schadenersatzrechts individuell erarbeitet und gemeinsam diksutiert. Dissertant*innen können zu einem selbst gewählten Thema auf dem Gebiet des Schadenersatzrechts eine Arbeit verfassen (zB ihr Dissertationsthema vorstellen). Dissertationsthemen können nach Absprache mit der Lehrveranstaltungsleitung ggf auch vorgstellt werden, wenn das Thema sich im Bereich des österreichischen, europäischen, oder internationalen Privatrechts befindet. Diplomand*innen wählen eines der vorgeschlagenen Themen oder vereinbaren individuell ein anderes Thema, das thematisch zum Seminar passt.Es ist eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, die auf dem im Rahmen des Seminars gehaltenen Referat basiert. Bei der Arbeit sind die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Jede*r Seminarteilnehmer*in hat ein maximal 20-minütiges Referat zu halten, in dem er den übrigen Teilnehmern einen Überblick über das bearbeitete Thema verschafft. Technische Hilfsmittel können bei Bedarf und vorheriger Absprache zur Verfügung gestellt werden, sind allerdings nicht unbedingt erforderlich. Zweckmäßig ist die Verfassung eines Handouts, das an die anderen Teilnehmer*innen verteilt wird.Es besteht Anwesenheitspflicht; Mitarbeit und Teilnahme an der Diskussion sind zum Erwerb eines positiven Zeugnisses zwingend erforderlich. In die Benotung fließen die Seminararbeit, das Referat und die Mitarbeit zu gleichen Teilen ein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzung für den Erwerb eines positiven Zeugnisses sind das Halten eines maximal 20-minütigen Referates, die Anwesenheit während der gesamten Dauer des Seminars und Mitarbeit. Dissertant*innen müssen ein zumindest 5-seitiges Exposé über ihr Thema verfassen. In die Beurteilung fließen das Exposé, das Referat und die Mitarbeit zu gleichen Teilen ein.
Prüfungsstoff
-
Literatur
-
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 08.03.2024 14:45