Universität Wien

030466 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der LV führt.

  • Mittwoch 09.10. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.10. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.10. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.10. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 06.11. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.11. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 20.11. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 27.11. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 04.12. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.12. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 08.01. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.01. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 22.01. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und ausgewählte Delikte des BT) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf die Homepage des Instituts für Strafrecht gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und in weiterer Folge werden die Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist! Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- Bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (04.12.2019, 15.01.2020). Die Anwesenheit wird in jeder Übungseinheit durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).
Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und eine positive Klausur (falls beide Klausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere Note).
Die Klausuren finden am Mittwoch, 04.12.2019 von 11:30 bis 12:15 Uhr im U 17 und am Mittwoch, 15.01.2020 von 11:30 bis 12:15 im U 17 statt.

Prüfungsstoff

AT I und ausgewählte Delikte des BT

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15