Universität Wien

030466 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der LV führt.

UPDATE:
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR LV ANLÄSSLICH DER CORONA-KRISE:
Um dem Ablauf des Übungsprogrammes Rechnung zu tragen, wird jeden Mittwoch die Lösungsskizze zu jenem Fall, der für diesen Termin laut Terminübersicht vorgesehen ist, auf Moodle veröffentlicht.

Außerdem gibt es wöchentlich die Möglichkeit einer Online-Mitarbeitsleistung. Jeden Mittwoch wird auf Moodle für 48 Stunden ein kleiner Test (bestehend aus 1 bis 3 Fragen) aktiviert. Pro Test wird jeder Teilnehmer einen Versuch haben. Wer den Test zu 100% richtig absolviert, bekommt ein Mitarbeitsplus eingetragen. Sollten Sie nicht regelmäßig an den Tests teilnehmen oder die darin gestellten Fragen falsch beantworten, erwächst Ihnen kein Nachteil im Sinne eines Mitarbeitsminus. Diese Tests sollen für Sie vielmehr die Möglichkeit eröffnen, eine positive Mitarbeitsleistung vorweisen zu können. Bitte beachten Sie aber, dass Sie zumindest ein Mitarbeitsplus - und somit zumindest eine erfolgreiche Testleistung - benötigen, um eine positive Gesamtnote für die LV zu bekommen. Ab 5 Mitarbeitsplus verbessert sich die Klausurnote und damit auch die Gesamtnote um einen Grad (ausgenommen sind negative Klausurleistungen).

Die beiden Klausuren finden am 27.05.2020 und am 10.06.2020 jeweils um 11:30 Uhr auf Moodle statt. Um 11:30 wird auf Moodle die jeweilige Klausurangabe (entweder ein zusammenhängender Fall oder mehrere kleinere Fälle) hochgeladen. Obwohl die eigentliche Lösungsdauer 45 Minuten betragen würde, wird das Zeitfenster, das Ihnen bis zur Abgabe offensteht, 75 Minuten betragen (also bis 12:45 Uhr). Bis zum Ende dieser Zeitbegrenzung müssen Sie eine Klausurlösung verfassen und als PDF-Datei auf Moodle hochladen. Die Bekanntgabe der Noten erfolgt ca eine Woche nach der jeweiligen Klausur. Hierbei wird auch das jeweilige Punkteschema veröffentlicht.

Nochmals zur Erinnerung: Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide mit, zählt die bessere Note.

Um Sie mit dem Ablauf einer Online-Klausur vertraut zu machen, findet am 13.05.2020 um 11:30 Uhr eine Probeklausur auf Moodle statt, an welcher Sie freiwillig bzw zu bloßen Übungszwecken teilnehmen können. Die Modalitäten sind dieselben wie oben beschrieben. Allerdings wird diese Klausur weder korrigiert noch benotet. Es wird lediglich nach der Klausur ein Punkteschema zwecks Selbstkontrolle auf Moodle veröffentlicht.

Sie können sich bis zum 30.04.2020 über uspace von der LV abmelden. Darüber hinaus ist eine Abmeldung bis zum 20.05.2020 möglich, indem Sie über Ihre unet-Adresse ein entsprechendes Mail an gloria.burda@univie.ac.at richten. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Mittwoch 11.03. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 18.03. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 25.03. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 01.04. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 22.04. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 29.04. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 06.05. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 13.05. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 20.05. 11:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und ausgewählte Delikte des BT) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf die Homepage des Instituts für Strafrecht gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und in weiterer Folge werden die Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist! Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- Bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad (davon ausgenommen sind negative Klausurleistungen)
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (27.05.2020, 10.06.2020). Die Anwesenheit wird in jeder Übungseinheit durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden). Dreimaliges unentschuldigtes Fernbleiben hat eine negative Endnote zur Folge.
Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und eine positive Klausur (falls beide Klausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere Note).
Die Klausuren finden am Mittwoch, 27.05.2020 von 11:30 bis 12:15 Uhr im U 17 und am Mittwoch, 10.06.2020 von 11:30 bis 12:15 im U 17 statt.

Prüfungsstoff

AT I und ausgewählte Delikte des BT

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15