Universität Wien

030466 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2023W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 12.10. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 19.10. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 09.11. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 16.11. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 23.11. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 30.11. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 07.12. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 14.12. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 11.01. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 18.01. 08:00 - 09:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und ausgewählte Delikte des BT) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und in weiterer Folge werden die Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist! Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- Bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad (davon ausgenommen sind negative Klausurleistungen)
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Klausurarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (14.12.2023, 18.01.2024). Die Anwesenheit wird in jeder Übungseinheit kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht zwei unentschuldigten Fehlstunden). Dreimaliges unentschuldigtes Fernbleiben hat eine negative Endnote zur Folge.
Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und eine positive Klausur (falls beide Klausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere Note).
Die Klausuren finden am Donnerstag, 14.12.2023 von 08:00 bis 09:00 Uhr und am Dienstag, 18.01.2024 von 08:00 bis 09:00 statt.

Prüfungsstoff

AT I und ausgewählte Delikte des BT

Literatur

Empfohlene Literatur für den AT I:
Kienapfel/Höpfel/Kert, Grundriss des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 16. Aufl. 2020
oder
Fuchs/Zerbes, Strafrecht, Allgemeiner Teil I, 10. Aufl. 2018
Empfohlene Literatur für den BT I:
Birklbauer/Lehmkuhl/Tipold, Strafrecht Besonderer Teil I (§§ 75 - 168b StGB), 5. Aufl. 2020
oder
Fuchs/Reindl-Krauskopf, Strafrecht, Besonderer Teil I (Delikte gegen den Einzelnen), 7. Aufl. 2020
Empfohlene Literatur für ausgewählte Bereiche des BT II:
Hinterhofer/Rosbaud, Strafrecht, Besonderer Teil II (§§ 169 - 321k StGB), 6. Aufl. 2016

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 06.12.2023 17:05