030466 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis Di 24.09.2024 23:59
- Abmeldung bis Mi 16.10.2024 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.10. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 15.10. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 22.10. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 29.10. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 05.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 12.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 19.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- N Dienstag 26.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 03.12. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 10.12. 17:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist! Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- Bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 2 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 6 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad (davon ausgenommen sind negative Klausurleistungen)
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Klausurarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist! Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- Bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 2 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 6 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad (davon ausgenommen sind negative Klausurleistungen)
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Klausurarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (26.11.2024, 10.12.2024). Die Anwesenheit wird in jeder Übungseinheit kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht zwei unentschuldigten Fehlstunden). Dreimaliges unentschuldigtes Fernbleiben hat eine negative Endnote zur Folge.
Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und eine positive Klausur (falls beide Klausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere Note).
Die Klausuren finden am Dienstag, 26.11.2024 von 17:00 bis 18:00 Uhr und am Dienstag, 10.12.2024 von 17:00 bis 18:00 Uhr statt.
Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und eine positive Klausur (falls beide Klausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere Note).
Die Klausuren finden am Dienstag, 26.11.2024 von 17:00 bis 18:00 Uhr und am Dienstag, 10.12.2024 von 17:00 bis 18:00 Uhr statt.
Prüfungsstoff
AT I und ausgewählte Delikte des BT
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe (zB Kodex Strafrecht; LexPack Strafrecht; FlexLex Studium Strafrecht; Taschenkodex StGB) benötigen Sie ein Lehrbuch zu den Grundlagen des Strafrechts:
Reindl-Krauskopf/Salimi/Tipold, Falllösung Strafrecht - Eine Einführung, 2. Aufl (2023) oder Schmoller, Grundwissen im Strafrecht, 2. Aufl (2022), warten Sie mit dem Kauf gerne bis nach der 1. Einheit.
Alternativ/zur freiwilligen Vertiefung ein Lehrbuch zum AT I (zB: Fuchs/Zerbes, Allgemeiner Teil, 12. Aufl [erscheint 2024]) und ein Lehrbuch zum BT I (zB Fuchs/Reindl-Krauskopf, Besonderer Teil I, 7.Aufl [2020]).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 08.10.2024 14:25
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage.