030467 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine (in der regulären Übungszeit):
1. Termin: 12. Dezember 2017
2. Termin: 16. Jänner 2018
- Dienstag 07.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 14.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 21.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 28.11. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 05.12. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 12.12. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 09.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 16.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 23.01. 13:00 - 14:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I des Strafrechts (AT I) und den Besonderen Teil (BT), insbesondere den BT I. Es werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher entsprechend auf die jeweiligen Einheiten vor und nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Klausuren angeboten, wobei die Klausur mit der höheren Punkteanzahl zur Beurteilung herangezogen wird. Durch Mitarbeit können bis zu fünf Punkte erworben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen: Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10,5 Punkte von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens zwei von fünf Punkten erreichen. Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 25 Punkte erreichen. Durch eine Klausur können Sie 20 Punkte erreichen. Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Mit begleitender Mitarbeit können Sie bis zu fünf Punkte erwerben. Pro Übungseinheit kann max ein Punkt durch Mitarbeit erworben werden. Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung sind 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen.
Prüfungsstoff
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28