Universität Wien

030467 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 65 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 14.10. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 21.10. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 28.10. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 04.11. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 11.11. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 18.11. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 25.11. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 02.12. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 09.12. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 16.12. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 13.01. 16:00 - 17:00 Digital
  • Donnerstag 20.01. 16:00 - 17:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung beginnt am Donnerstag, 14.10.2021 und findet wöchentlich statt.
Es wird zunächst ein kurzer Überblick über die Bereiche des Strafrechts gegeben. Dann werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam besprochen.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern*innen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es werden zwei Klausurtermine angeboten, wobei Sie nur eine Klausur mitschreiben müssen. Falls beide mitgeschrieben werden, zählt nur die bessere. Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus erforderlich. Durch regelmäßige Mitarbeit kann die Note verbessert werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Es werden zwei Klausurtermine angeboten, wobei Sie nur eine Klausur mitschreiben müssen. Falls beide mitgeschrieben werden, zählt nur die bessere. Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus erforderlich. Durch regelmäßige Mitarbeit kann die Note verbessert werden.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I.

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12