030471 KU Strafrecht für NichtjuristInnen (2016S)
für EC
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen. Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 28.02.2016 23:59
- Abmeldung bis So 06.03.2016 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Der Kurs beginnt am Dienstag, den 8. März 2016 und findet wöchentlich statt.
- Dienstag 08.03. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.03. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.04. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.04. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.04. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.04. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.05. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.05. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.05. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 31.05. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.06. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.06. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.06. 10:30 - 12:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung soll Grundlagen des Straf- und Strafprozessrechts vermitteln. Der Stoff wird anhand des Neuen Praktikerskriptums (NPS) Strafrecht von Birklbauer/Sadoghi (erschienen im NWV Verlag) und dem Maleczky Skriptum erarbeitet. Diese Skripten sind auch Prüfungsstoff; allerdings können auch einzelne Beispiele im Kurs Prüfungsstoff sein. Sie finden hier auch einige Fallbeispiele, die die Skripten ergänzen sollen und während der Lehrveranstaltung besprochen werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Tests. Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Tests zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note „Nicht Genügend“ gewertet. Es gibt keinen Ersatztermin. Man kann sich bis einen Tag vor dem ersten Test abmelden.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende An-wesenheit hinzuweisen.
Prüfungsstoff
Der Stoff wird anhand des Neuen Praktikerskriptums (NPS) Strafrecht von Birklbauer/Sadoghi (erschienen im NWV Verlag) und dem Maleczky Skriptum erarbeitet. Diese Skripten sind auch Prüfungsstoff; allerdings können auch einzelne Beispiele im Kurs Prüfungsstoff sein. Sie finden hier auch einige Fallbeispiele, die die Skripten ergänzen sollen und während der Lehrveranstaltung besprochen werden.
Literatur
Der Stoff wird anhand des Neuen Praktikerskriptums (NPS) Strafrecht von Birklbauer/Sadoghi (erschienen im NWV Verlag) und dem Maleczky Skriptum erarbeitet. Darüber hinaus besorgen Sie sich bitte eine aktuelle Gesetzesausgabe vor allem zum StGB, am Ende auch zur StPO! Sie könnten diese Gesetze auch aus der Rechtsdatenbank http://www.ris.bka.gv.at; ausdrucken. Das Neue Praktikerskriptum (NPS) Strafrecht von Birklbauer/Sadoghi und das Maleczky Skriptum sind käuflich erwerbbar (aber nicht am Institut!).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15