030471 KU Strafrecht für NichtjuristInnen (2017S)
für EC
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Test: 16. Mai 2017
2. Test: 20. Juni 2017
- Dienstag 14.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 30.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Kurs beginnt am Dienstag, den 14. März 2017 und findet wöchentlich statt. Die Lehrveranstaltung soll Grundlagen des Straf- und Strafprozessrechts vermitteln. Der Stoff wird anhand des Neuen Praktikerskriptums (NPS) Strafrecht von Birklbauer/Sadoghi (erschienen im NWV Verlag) und des Rechtsskriptums Maleczky, Strafrecht Allgemeiner Teil I (erschienen bei LexisNexis, 11. Auflage) erarbeitet. Diese Skripten sind auch Prüfungsstoff; allerdings können auch einzelne Beispiele im Kurs Prüfungsstoff sein. Sie finden hier auch einige Fallbeispiele, die die Skripten ergänzen sollen und während der Lehrveranstaltung besprochen werden und somit Prüfungsstoff sind.Vorbereitung: Sie sollten die Skripten unter Zuhilfenahme des Gesetzestextes immer ein wenig vorweg durcharbeiten, damit die Lehrveranstaltung mehr Sinn macht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Tests. Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Tests zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note "Nicht Genügend" gewertet. Es gibt keinen Ersatztermin.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit hinzuweisen.Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen. Eine Entschuldigung kann nur bis zu dem auf die erste Stunde folgenden Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilneh-mer. Eine Entschuldigung kann nur bis zu dem auf die jeweilige Stunde folgen-den Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilneh-mer. Eine Entschuldigung kann nur bis zu dem auf die jeweilige Stunde folgen-den Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Prüfungsstoff
Der Stoff wird anhand des Neuen Praktikerskriptums (NPS) Strafrecht von Birklbauer/Sadoghi (erschienen im NWV Verlag) und dem Rechtsskriptum Maleczky, Strafrecht Allgemeiner Teil I (erschienen bei LexisNexis, 11. Auflage) erarbeitet. Diese Skripten sind auch Prüfungsstoff; allerdings können auch einzelne Beispiele im Kurs Prüfungsstoff sein. Sie finden hier auch einige Fallbeispiele, die die Skripten ergänzen sollen und während der Lehrveranstaltung besprochen werden.
Literatur
Neue Praktikerskriptum (NPS) Strafrecht von Birklbauer/Sadoghi (erschienen im NWV Verlag) und das Rechtsskriptum Maleczky, Strafrecht Allgemeiner Teil I (erschienen bei LexisNexis, 11. Auflage). Darüber hinaus besorgen Sie sich bitte eine aktuelle Gesetzesausgabe vor allem zum StGB, am Ende auch zur StPO! Sie könnten diese Gesetze auch aus der Rechtsdatenbank http://www.ris.bka.gv.at ausdrucken. Die genannten Skripten sind käuflich erwerbbar (aber nicht am Institut!).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15