Universität Wien

030473 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2017W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 16.10. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.10. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 24.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 30.10. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 06.11. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 13.11. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 20.11. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 27.11. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 04.12. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 11.12. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 08.01. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 15.01. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 22.01. 17:15 - 18:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Die Pflichtübung beginnt am Mo, den 16.Oktober 2017 und findet wöchentlich statt. Achtung: Am 24.10.2017 findet eine Einheit außerhalb der regulären Übungszeit (11.30 bis 13.00 Uhr) im U 10 statt! Der detaillierte Programmablauf findet sich unter „Terminübersicht“ auf der Webseite des Strafrechtsinstituts.
Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle bzw Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE eine optimale Prüfungsvorbereitung bieten.
Vor- und
b. Nachbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet (https://strafrecht.univie.ac.at) auf meiner Unterseite. Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf die Homepage gestellt.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei eine schriftliche Klausur. Die Endnote setzt sich grundsätzlich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte (siehe unten Abmeldung).
Klausurtermin:
• Haupttermin: 08.01.2018
• Ersatztermin [ausschließlich für den Fall, dass der Haupttermin aus zwingenden Gründen nicht wahrgenommen werden konnte!]: 22.01.2017
Weitere Ersatztermine werden nicht angeboten.

Bei der Klausur dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichwort entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen. Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist noch auf die ausreichende Anwesenheit (siehe unten) hinzuweisen.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und dem Teilnehmer zurückgegeben wird.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Die Note setzt sich zu 75% aus der Klausurnote und zu 25% aus der Benotung der Mitarbeit zusammen.
Abmeldung: Abmeldungen durch den LV-Leiter sind bis zur ersten Klausur möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen. Nicht mitgeschriebene Klausuren werden negativ gewertet.

Prüfungsstoff

Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15