030473 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 08.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 15.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 22.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 29.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 05.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 12.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 19.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 26.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 03.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 10.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Montag 14.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 21.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle besteht aus Klausurarbeit und Mitarbeit.
Klausurtermine:
• Haupttermin: Mo, 10.12.2018, 18:00-19:30, Juridicum U 10
• Ersatztermin: Mo, 14.1.2019, 18:00-19:30, Juridicum U 10
Weitere Ersatztermine werden nicht angeboten.
Es ist nur das Schreiben einer Klausur notwendig. Wollen Sie zu Übungszwecken beide Klausuren mitschreiben, so zählt die höhere Punkteanzahl.
Bei der Klausur dürfen nur Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §§-Angabe oder Stichwort, wie es auch im Gesetz selbst verwendet wird, sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen. Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist noch auf die ausreichende Anwesenheit (siehe unten) hinzuweisen.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den TeilnehmerInnen zurückgegeben wird.
Klausurtermine:
• Haupttermin: Mo, 10.12.2018, 18:00-19:30, Juridicum U 10
• Ersatztermin: Mo, 14.1.2019, 18:00-19:30, Juridicum U 10
Weitere Ersatztermine werden nicht angeboten.
Es ist nur das Schreiben einer Klausur notwendig. Wollen Sie zu Übungszwecken beide Klausuren mitschreiben, so zählt die höhere Punkteanzahl.
Bei der Klausur dürfen nur Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §§-Angabe oder Stichwort, wie es auch im Gesetz selbst verwendet wird, sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen. Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist noch auf die ausreichende Anwesenheit (siehe unten) hinzuweisen.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den TeilnehmerInnen zurückgegeben wird.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert, wenn auch nicht empfohlen. Beachten Sie, dass ein weiteres unentschuldigtes Fernbleiben zu einer negativen Beurteilung führen kann. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Die Note setzt sich aus der Klausurnote und aus der Benotung der Mitarbeit zusammen. Pro Klausur können 40 und müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden. Außerdem sind mündliche Leistungen (Mitarbeit) zu erbringen (max. 10, min. 2 Mitarbeitspunkte). In einer Übungseinheit können Sie (maximal) einen Mitarbeitspunkt erlangen. Achtung! Insgesamt sind für den Zeugniserwerb 25 Punkte notwendig.
Abmeldung: Abmeldungen sind bis zur ersten Klausur möglich (selbständig online bis 19.10. oder danach bis zur 1. Klausur per E-Mail an linda.sophie.fellmann@univie.ac.at). Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert, wenn auch nicht empfohlen. Beachten Sie, dass ein weiteres unentschuldigtes Fernbleiben zu einer negativen Beurteilung führen kann. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Die Note setzt sich aus der Klausurnote und aus der Benotung der Mitarbeit zusammen. Pro Klausur können 40 und müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden. Außerdem sind mündliche Leistungen (Mitarbeit) zu erbringen (max. 10, min. 2 Mitarbeitspunkte). In einer Übungseinheit können Sie (maximal) einen Mitarbeitspunkt erlangen. Achtung! Insgesamt sind für den Zeugniserwerb 25 Punkte notwendig.
Abmeldung: Abmeldungen sind bis zur ersten Klausur möglich (selbständig online bis 19.10. oder danach bis zur 1. Klausur per E-Mail an linda.sophie.fellmann@univie.ac.at). Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen.
Prüfungsstoff
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung konkret besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/. Nehmen Sie zu jeder Übungseinheit unbedingt eine Ausgabe von StGB und StPO mit!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung mit Schwerpunkten aus dem gesamten Stoff der Modulprüfung (siehe unten Prüfungsstoff).
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle bzw Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE eine optimale Prüfungsvorbereitung bieten.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige genaue Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet (empfohlen wird auch eine genaue Nachbereitung). Alle Angaben finden sich vor Beginn jeder Lehrveranstaltung auf MOODLE. Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf MOODLE gestellt.