030474 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Achtung, der Klausurtermin am 29.3.2019 findet geändert von 11.00 - 12.30 Uhr, im U15 statt!
Klausurtermine:1. Klausur: Fr, 22.3.2019
2. Klausur: Fr, 29.3.2019Die Übungsfälle sind vor Übungsbeginn auf zvr.univie.ac.at abrufbar.
Montag
18.03.
18:00 - 20:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
19.03.
18:00 - 20:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch
20.03.
18:00 - 20:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag
21.03.
09:00 - 11:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Freitag
22.03.
18:00 - 20:00
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Montag
25.03.
18:00 - 20:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
26.03.
18:00 - 20:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch
27.03.
18:00 - 20:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag
28.03.
16:00 - 18:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
29.03.
11:00 - 12:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten an Hand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei spätere Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht online gestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit und zwei Klausuren.Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.Die Anwesenheitspflicht besteht nur für die erste Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, wird automatisch abgemeldet.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 11.07.2019 08:07