Universität Wien

030474 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2019S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Achtung, der Klausurtermin am 29.3.2019 findet geändert von 11.00 - 12.30 Uhr, im U15 statt!

Klausurtermine:
1. Klausur: Fr, 22.3.2019
2. Klausur: Fr, 29.3.2019

Die Übungsfälle sind vor Übungsbeginn auf zvr.univie.ac.at abrufbar.

  • Montag 18.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Dienstag 19.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 20.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 21.03. 09:00 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 22.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 25.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Dienstag 26.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 27.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 28.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 29.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten an Hand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei spätere Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.

Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht online gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit und zwei Klausuren.

Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Die Anwesenheitspflicht besteht nur für die erste Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.

Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, wird automatisch abgemeldet.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15