Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030474 KU Bad Banks - Sanierung und Abwicklung von Banken (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 26.09.2022 00:01 bis So 16.10.2022 23:59
- Abmeldung bis Fr 21.10.2022 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 21.10. 11:00 - 11:30 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
- Freitag 04.11. 09:30 - 15:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Samstag 05.11. 09:30 - 15:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Freitag 11.11. 09:30 - 15:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise des Bankensanierungs- und abwicklungssystems zu vermitteln. Hierfür wollen die Vortragenden insbesondere auf praxisrelevante Fragestellungen hinweisen und bei den Studierenden ein Problembewusstsein für die vielfältigen und kontrovers diskutierten rechtlichen Fragestellungen schaffen, die sich im Zusammenhang mit der Sanierung und Abwicklung von Banken stellen können. Teil der Lehrveranstaltung soll neben einem Überblick über die geltende Rechtslage auch die gemeinsame Erörterung „prominenter“ und öffentlichkeitswirksam diskutierter Fälle der Bankenabwicklung und -sanierung bzw. und der damit verbundenen Rechtsprobleme sein. Die Vortragenden ermuntern alle teilnehmenden Studierenden ausdrücklich zur aktiven Mitarbeit innerhalb der Lehrveranstaltungseinheiten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Am Ende der Lehrveranstaltung wird eine Klausur (multiple choice und/oder offene Fragen) abgehalten, bei der die Verwendung von Gesetzestexten (insb. BaSAG) ausdrücklich erlaubt und erwünscht ist. In der Klausur werden (nur) Lehrveranstaltungsinhalte abgefragt. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, freiwillige Referate zu halten (je nach Anzahl der Teilnehmer:innen wird dies möglicherweise nur für eine begrenzte Zahl von Teilnehmer:innen möglich sein). Die Gesamtnote errechnet sich aus der erreichten Punktezahl auf die Klausur, wobei für Referate und Mitarbeit in den Lehrveranstaltungseinheiten jeweils Extrapunkte angerechnet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
siehe oben
Prüfungsstoff
siehe oben
Literatur
Die Vortragenden werden die Lehrveranstaltungsunterlage (PPT) für die Studierenden zur Verfügung stellen. Als Literatur wird vor allem auf den Gesetzestext zum BaSAG sowie das ESAEG sowie einschlägigen EU-Richtlinien und die dazu jeweils erschienenen Fachpublikationen verwiesen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 18.10.2022 11:08