Universität Wien

030475 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2023S)

zur Vorbereitung auf die FÜM I / zugleich zur Vorbereitung auf die schriftliche MP Einführung in das internationale Recht, Block-LV im April/Mai 2023

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 24.04. 10:00 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 04.05. 10:00 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 11.05. 10:30 - 14:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 15.05. 10:00 - 13:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Block-Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM1 sowie zugleich zur Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der schriftliche Modulprüfung Einführung in das Internationale Recht, insbesondere für den Prüfungstermin JUNI 2023

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest, der laufenden Mitarbeit in der LV sowie einer Hausarbeit zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung einer Klausur, einer Hausarbeit sowie durch entsprechende Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen. Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.

Prüfungsstoff

Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.

Literatur

Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu auch oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 03.05.2023 10:06