Universität Wien

030475 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2025S)

Block-LV im Mai 2025 zur Vorbereitung auf die FÜM I, Prüfungstermin Juni 2025

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 12.05. 10:30 - 13:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 19.05. 10:30 - 13:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 26.05. 10:30 - 13:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin Juni 2025

- Block-LV im Mai 2025 -

In der LV werden alle für den europarechtlichen Teil der FÜM1 besonders prüfungsrelevanten Inhalte intensiv erarbeitet und auch anhand von Fällen geübt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Zeit kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes bestehen kann und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Prüfungsvorbereitung ebenfalls erforderlich ist.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung einer Klausur, einer Hausarbeit sowie durch entsprechende Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Außerdem besteht in der LV grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.

Prüfungsstoff

Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.

Literatur

Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 4. Aufl., 2023
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu auch oben!
Weiterführende oder alternative Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union (7. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 11.02.2025 05:05