Universität Wien

030476 KU Equality und Diversity in der betrieblichen Organisation (2018W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Näheres siehe arbeitsrecht.univie.ac.at

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

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Vorbesprechung: 04.12.2018, 15:00-17:00 Uhr, Zi 001 Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Schenkenstraße 8-10, 3. Stock, Stiege 2

Dienstag 12.02. 09:00 - 17:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Donnerstag 14.02. 09:00 - 17:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Equality wie auch Diversity leben von ihrer betrieblichen Umsetzung. Die statistischen Daten z.B. zur Gender-Diskriminierung zeigen, dass ein lediglich gesetzlicher Lösungsversuch über Jahrzehnte zu keinen bzw kaum wahrnehmbaren Fortschritten geführt hat. Zu tief verwurzelt ist die Angst vor Konflikten im aufrechten Arbeitsleben, als dass ein Konzept, das (lediglich) auf einzelne, tapfere Vorkämpfer/innen setzt, Strukturänderungen bewirken könnte.

Was also kann auf betrieblicher Ebene geschehen, um Equality und Diversity wirklich umzusetzen? Welche Lösungsansätze wurden erprobt? Lässt sich im Vorhinein abschätzen, welche Maßnahmen erfolgreich sein könnten bzw im Nachhinein messen, ob sie es waren? Was für Instrumente gibt es, die in diesem Bereich bereits verwendet werden und haben sie sich bewährt?

Auf dem Prüfstand stehen Kollektivverträge, Management-Tools, betriebliche Lohnschemata, Einkommensberichte usw. Könnte auch die Gestaltung von innerbetrieblichen Weiterbildungsprogrammen oder von Reiserichtlinien Bezug zu unserem Thema haben?

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

In der Vorbesprechung werden sechs Themenfelder kurz präsentiert. Sie sollen an Hand praktischer Beispiele in Arbeitsgruppen von je 3-4 StudentInnen erarbeitet werden. Dabei müssen die vorgesehenen Maßnahmen juridisch aber auch mit Blick auf deren Effizienz und sozialpolitischen Kontext analysiert, bewertet und auch Änderungen/Ergänzungen vorschlagen werden. Im Rahmen von zwei gänztägigen Blocks werden die Ergebnisse jeder Arbeitsgruppe gemeinsam besprochen, zum Teil auch mit PraktikerInnen diskutiert, die in der Realität entsprechende Maßnahme erarbeitet und umgesetzt haben.

Die Arbeitsgruppen müssen binnen 2 Wochen nach der Vorbesprechung ein Arbeitskonzept zur Abstimmung mit den Vortragenden vorlegen (1-2 Seiten).

Die Bewertung der Leistungen der Studierenden erfolgt anhand der Qualität der Arbeit der Arbeitsgruppe (kollektives Element) und ihrer Mitarbeit im Zuge der Lehrveranstaltung sowie anlässlich der Präsentation (persönliches Element).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28