030480 KU Diskussionsforum Terrorismus (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 21.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.06.2023 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 14.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Donnerstag 15.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 16.06. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Teilnahme an der Diskussion an allen drei Kurstagen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilt wird die aktive Beteiligung an der Diskussion.
Beurteilung: mit Erfolg teilgenommen / ohne Erfolg teilgenommen
Beurteilung: mit Erfolg teilgenommen / ohne Erfolg teilgenommen
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind jene Fragen, die an den drei Kurstagen durchgenommen werden.
Literatur
Literatur wird den Teilnehmer*innen rechtzeitig vor den Kurstagen zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 15.06.2023 10:46
1. Zunächst stellt sich die Frage, ob und wenn ja wie solche Anschläge im Vorhinein mit den Mitteln des Polizeirechts verhindert werden können. Sind unsere Staatsschutzbehörden mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet? Bedarf es zusätzlicher Mittel, um die Tätigkeit der neu geschaffenen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie der Landesämter für Staatsschutz zu verbessern? Inwiefern war die Organisationsreform des Verfassungsschutzes, durch die die Bereiche des Nachrichtendienstes und des Staatschutzes stärker getrennt wurden, sinnvoll? Kann es auch eine grundrechtskonforme Sicherungshaft geben? Diese und andere Fragen des Polizeirechts sind Thema am ersten Diskussionstag.
2. Der zweite Forumstag widmet sich Fragen des materiellen Strafrechts. Inwiefern kann das materielle Strafrecht zur Verhinderung von Terroranschlägen beitragen? Braucht es mehr Organisationsdelikte? Inwiefern reichen schon bestehende Tatbestände des StGB wie etwa §§ 278b, 246 und 247a? Nach eingehender politischer Diskussion wurde auch ein neuer Tatbestand zur besseren Bekämpfung des "politischen Islam" eingeführt (§ 247b StGB). Zu Recht?
3. Am dritten Forumstag stehen Fragen des Strafvollzugs sowie der Behandlung aus der Haft entlassender Straftäter im Fokus. Kann im Strafvollzug eine weitere Radikalisierung wirksam verhindert werden? Inwiefern können Täter mit Terrorbezug nach Ihrer Strafhaftverbüßung besser überwacht werden?
Diese drei Themenblöcke werden an je einem Tag diskutiert. Dadurch soll den Teilnehmer*innen ein umfassender Überblick über die verschiedenen Ebenen der Terrorismusdiskussion geboten werden und so ein Beitrag zur Versachlichung der gesellschaftlichen Diskussion geleistet werden.
Den Teilnehmer*nenn wird vorab Material zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt werden, damit ein ausreichender Informationsstand in der Diskussion sichergestellt ist.