Universität Wien

030484 SE Coronavirus und seine rechtliche Dimension (2020S)

Seminar für Diplomand*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Nach Ende der Anmeldefrist werden die Seminarthemen an die Teilnehmer*innen vergeben. Über die Themenvergabe werden in Kürze weitere Informationen erteilt.
Die Teilnehmer*innen müssen bis Ende Mai eine Seminararbeit verfassen. Bitte verwenden Sie dazu alle online zugänglichen Rechtsquellen. Sofern für das Verfassen der Arbeit zusätzliche Literatur erforderlich ist, die nur in den Bibliotheken verfügbar ist, besteht die Möglichkeit, bis Ende Mai nur einen Entwurf zu verfassen und die Arbeit bis zu einem späteren Zeitpunkt fertigzustellen.
Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und ab welchem Zeitpunkt die Abhaltung von Präsenzlehrveranstaltungen möglich ist. Sollte im Laufe des SS 2020 keine Präsenslehrveranstaltung möglich sein, wird das Seminar über Fernlehre stattfinden. Sobald nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie über die Art und den Zeitpunkt des Seminars in Kenntnis setzen.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar dient der vertieften, wissenschaftlichen Bearbeitung der mit dem Coronavirus verbundenen Rechtsfragen. Es handelt sich um ein fächerübergreifendes, gesamtfakultäres Seminar, so dass Rechtsfragen aus dem Blickwinkel des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Zivilverfahrensrechts, des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, des Europarechts, des Strafrechts, des Steuerrechts, des Datenschutzrechts, der Rechtsphilosophie, der Rechtsgeschichte und des Römischen Rechts zu behandeln sind.
Es ist eine eigenständig erarbeitete wissenschaftliche Arbeit zu verfassen und über die Arbeit ein Referat zu halten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Jeder Seminarteilnehmer hat eine Seminararbeit zu verfassen, die einen Umfang von mindestens 50.000 Zeichen (nur Text inklusive Fußnoten und Leerzeichen) aufweisen muss. Als Höchstgrenze sind 55.000 Zeichen festgelegt. Zusätzlich hat jeder Seminarteilnehmer ein 20-minütiges Referat zu halten, in dem er den übrigen Teilnehmern einen Überblick über das bearbeitete Thema verschafft.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Seminararbeit und Referat (Präsentation) werden separat benotet. Die Note für die Seminararbeit ergibt sich aus der Gründlichkeit der Bearbeitung und dem Verständnis des gewählten Themas einerseits und der Erfüllung der Formerfordernisse andererseits.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff setzt sich aus sämtlichen für das jeweilige Seminarthema relevanten Rechtsgebieten zusammen.

Literatur

Für die Erarbeitung der Seminararbeit und Präsentation kann die gesamte themenrelevante Literatur herangezogen werden.

Sämtliche Maßnahmengesetze finden Sie im KODEX Corona-Gesetze 2020, der auf der Homepage des Linde-Verlags zum Gratis-Download zur Verfügung steht.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 30.03.2020 09:27