Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030485 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Klausur: 08.06.2021
2. Klausur: 22.06.2021

Hinweis zu COVID-19
Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Ablauf der Lehrveranstaltungen durch Maßnahmen aufgrund einer sich verändernden Situation in Bezug auf COVID-19 möglich sind.

Aufgrund der Bestimmungen der Universität Wien sind vorerst alle LV-Termine in digitaler Form geplant - sollte es zu einer Besserung der Situation im Laufe des Semesters kommen, ist ein Wechsel in einen hybriden Abhaltungsmodus vorgesehen.

  • Dienstag 09.03. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 16.03. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 23.03. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 13.04. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 20.04. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 27.04. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 04.05. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 11.05. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 18.05. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 01.06. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 08.06. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 15.06. 15:00 - 16:00 Digital
  • Dienstag 22.06. 15:00 - 16:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf: Die Lehrveranstaltung beginnt am Dienstag, 09.03.2020, 15:00 (bis 16:00). Ein genauer Ablaufplan wird auf Moodle bekanntgegeben.
Inhalt und Methoden: Es wird zunächst ein kurzer Überblick über die Bereiche des Strafrechts gegeben. Dann werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam besprochen; Schwerpunkt der Lehrveranstaltung ist das materielle Strafrecht.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern_innen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen. Unterlagen werden rechtzeitig im Internet bereitgestellt. Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten die Teilnehmer_innen einen Überblick über die einzelnen Bereiche und das Wesen des Strafrechts haben, den strafrechtlichen Deliktsaufbau beherrschen und einfache Fälle strukturell einwandfrei lösen können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus erforderlich. Es werden zwei Klausurtermine angeboten, wobei Sie nur eine Klausur mitschreiben müssen. Werden beide Klausuren mitgeschrieben, werden die Klausuren zu je 50 Prozent gewichtet. Die Endnote entspricht grundsätzlich der Klausurnote bzw dem Durchschnitt beider Klausurnoten. Bei sieben Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note um einen Grad.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus erforderlich.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).

Literatur

Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I (insbesondere: Fuchs/Zerbes, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Auflage) sowie ein Lehrbuch für den BT I.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12