030486 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 09.02.2018 00:01 bis Mo 26.02.2018 23:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 13.03. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Dienstag 20.03. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.04. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.04. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.04. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.05. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.05. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.05. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.06. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.06. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.06. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Allgemeiner Teil, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht; Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung. Für jede Einheit wird in der Vorwoche ein Fall auf moodle zur Verfügung gestellt. In der ersten Einheit findet eine Vorbesprechung ohne Falllösung statt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit; bei den Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.Bei den Nachbesprechungen der Klausur gilt Anwesenheitspflicht!Dienstag 29.05 14:00 - 15:00; U13 > Klausur
Dienstag 05.06 14:00 - 15:00; U13 > Besprechung Klausur
Dienstag 12.06 14:00 - 15:00; U13 > Nachklausur
Dienstag 19.06 14:00 - 15:00; U13 > Besprechung Nachklausur + voraussichtlich Noten
Dienstag 05.06 14:00 - 15:00; U13 > Besprechung Klausur
Dienstag 12.06 14:00 - 15:00; U13 > Nachklausur
Dienstag 19.06 14:00 - 15:00; U13 > Besprechung Nachklausur + voraussichtlich Noten
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für ein positives Zeugnis ist neben Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt) eine positive Klausur erforderlich. Nur aufgrund Mitarbeit kann kein positives Zeugnis erlangt werden. Bei drei oder mehr Mitarbeitsplus (pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden) verbessert sich aber Ihre Endnote um einen Grad gegenüber der Klausurnote. Ob Sie an der Klausur oder Ersatzklausur teilnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch beide mitschreiben. Dies hat aber zur Folge, dass daraus der Schnitt ermittelt wird. Somit gilt folgendes:TEILNAHME AN EINER KLAUSUR
Klausurnote negativ –> Endnote negativ
Klausurnote positiv –> Endnote = Klausurnote
Klausurnote positiv und 3 oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als KlausurnoteTEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ –> Endnote negativ
eine oder beide Klausurnoten positiv –> Endnote = Schnitt der Klausurnoten
eine oder beide Klausurnoten positiv und drei oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als der Schnitt der Klausurnoten
[Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]BEISPIELE
eine Klausur 2, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 2
eine Klausur 4, andere Klausur 5 –> Endnote 4
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 4, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 3
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 2, andere Klausur 3 –> Endnote 2
Klausurnote negativ –> Endnote negativ
Klausurnote positiv –> Endnote = Klausurnote
Klausurnote positiv und 3 oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als KlausurnoteTEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ –> Endnote negativ
eine oder beide Klausurnoten positiv –> Endnote = Schnitt der Klausurnoten
eine oder beide Klausurnoten positiv und drei oder mehr Mitarbeitsplus –> Endnote ist einen Grad besser als der Schnitt der Klausurnoten
[Für die Ermittlung des Schnitts der Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird.]BEISPIELE
eine Klausur 2, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 2
eine Klausur 4, andere Klausur 5 –> Endnote 4
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 4, andere Klausur nicht mitgeschrieben –> Endnote 3
3 Mitarbeitsplus, eine Klausur 2, andere Klausur 3 –> Endnote 2
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht, Falllösung
Literatur
GESETZESSAMMLUNG
Kodex Bürgerliches Recht (52. Auflage, 2017) oder gleichwertige Alternative
LEHRBEHELFE
Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht, Band I (14. Auflage, 2014)
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)
oder
Bydlinski, Allgemeiner Teil (7. Auflage, 2016)
Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (6. Auflage, 2017)
Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
Iro, Sachenrecht (6. Auflage, 2016)
Kodex Bürgerliches Recht (52. Auflage, 2017) oder gleichwertige Alternative
LEHRBEHELFE
Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht, Band I (14. Auflage, 2014)
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)
oder
Bydlinski, Allgemeiner Teil (7. Auflage, 2016)
Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (6. Auflage, 2017)
Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
Iro, Sachenrecht (6. Auflage, 2016)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15