030486 SE Nach dem Unrecht: Vergleichende Perspektiven auf Recht und Erinnerung nach diktatorischen Regimen (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis Di 24.09.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.10. 13:00 - 14:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- N Freitag 06.12. 09:30 - 12:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Montag 20.01. 09:00 - 12:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Dienstag 21.01. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 22.01. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für einen Leistungsnachweis im Seminar ist eine 20-25 minütige Präsentation zu halten und ein Handout vorzubereiten. Die Möglichkeit zum Verfassen von Diplomseminararbeiten (50.000 Zeichen) ist gegeben. Auch Promovierende sind herzlich willkommen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es wird Anwesenheit und aktive Mitarbeit während des gesamten Blockseminars erwartet.
Prüfungsstoff
Im Rahmen des Seminars ist ein eigener Vortrag vorzubereiten.
Literatur
Zum Einstieg in den Themenkomplex werden einige Quellen zur ersten Orientierung bekannt gegeben. Der Großteil der Literatur soll von den Studierenden im Rahmen ihrer individuellen Recherche selbst erarbeitet werden.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 15.10.2024 11:25
Das Seminar will in dem Semester, in dem sich die Befreiung von Auschwitz zum 80. Mal jährt, der Frage nachgehen, welche Rolle das Recht für die Aufarbeitung von Unrechtsregimen spielen kann. Ausgangspunkt wird der Nationalsozialismus und seine Aufarbeitung in Österreich und Deutschland sein. Es werden daneben aber auch andere postdiktatoriale Konstellationen in den Blick genommen, etwa Spanien, Portugal, Argentinien und Südafrika. Die vergleichende Perspektive wird sich als hilfreich erweisen, um zu diskutieren, unter welchen Bedingungen postdiktatoriale Transformationsprozesse gelingen und welche rechtlichen Formen im Umgang mit komplexer Erinnerung produktiv sind.