030487 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Anmeldung von Mo 05.10.2020 12:00 bis Di 06.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur: 15.12.2020
2. Klausur: 19.01.2021
- Dienstag 13.10. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 20.10. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 27.10. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 03.11. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 10.11. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 17.11. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 24.11. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 01.12. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 15.12. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 12.01. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 19.01. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt in Form von zwei schriftlichen Klausuren und Mitarbeit in der Übung. Bei den Klausuren wird schwerpunktmäßig die Kompetenz zur Lösung strafrechtlicher Fälle überprüft. Regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Es werden zwei schriftliche Klausuren angeboten. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind mindestens eine positive Klausur und aktive Mitarbeit erforderlich. Die Nichtteilnahme an einer der beiden Klausuren führt zur negativen Bewertung dieser Klausur.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Es werden zwei schriftliche Klausuren angeboten. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind mindestens eine positive Klausur und aktive Mitarbeit erforderlich. Die Nichtteilnahme an einer der beiden Klausuren führt zur negativen Bewertung dieser Klausur.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I (insbesondere: Fuchs/Zerbes, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Auflage) sowie ein Lehrbuch für den BT I.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Inhalt und Methoden: Es wird zunächst ein kurzer Überblick über die Bereiche des Strafrechts gegeben. Dann werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam besprochen; Schwerpunkt der Lehrveranstaltung ist das materielle Strafrecht.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern_innen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen. Unterlagen werden rechtzeitig im Internet bereitgestellt. Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten die Teilnehmer_innen einen Überblick über die einzelnen Bereiche und das Wesen des Strafrechts haben, den strafrechtlichen Deliktsaufbau beherrschen und einfache Fälle strukturell einwandfrei lösen können.