Universität Wien

030489 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

- Erste Klausur: 15.12.2020
- Zweite Klausur: 19.01.2021

Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Ablauf der Lehrveranstaltung durch Maßnahmen aufgrund einer sich verändernden Situation in Bezug auf COVID-19 möglich sind. Gegebenenfalls erhalten Sie Informationen auf der Institutshomepage und über Mailaussendung an Ihr u:net Account.
Sollte die Präsenzlehre im Laufe des Wintersemesters eingestellt werden müssen, werden die Übungseinheiten zur Übungszeit als Videokonferenzen über moodle (voraussichtlich über collaborate) abgehalten werden.

  • Dienstag 13.10. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.10. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 27.10. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.11. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.11. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.11. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.11. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 01.12. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.12. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.01. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.01. 11:00 - 12:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Dienstag, den 13. Oktober 2020 und findet wöchentlich statt. Die Übung wird als hybride Lehre abgehalten. Das bedeutet, dass jeweils die Hälfte der Teilnehmer*innen im U18 anwesend ist, während die andere Hälfte die Übung von zuhause per Live-Stream mitverfolgt. Zum darauf folgendem Termin werden die Gruppen getauscht. Nähere Details dazu folgen.

Ziele, Inhalte und Methode: Ziel ist eine Einführung in die juristische Falllösungstechnik, wobei zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet werden. Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle online gestellt.

Die Teilnehmer*Innen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor, bevor in weiterer Folge die Fälle mündlich besprochen werden. Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird daher von den Teilnehmern eine selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet!

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Die Nichtteilnahme an einer der beiden Klausuren führt zur negativen Bewertung dieser Klausur.

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht (auch digital). Die Anwesenheit wird durch eine (digitale) Unterschriftenliste kontrolliert. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Achtung: Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.

Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist mindestens eine positive Klausur sowie aktive Mitarbeit erforderlich. Die Klausuren werden mit je 50% gewichtet.

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:

- bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 1 bis 2 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- bei 3 oder mehr Mitarbeitsplus verbessert sich die Klausurnote um einen Grad (einmalig).

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I und ausgewählte Delikte des BT (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage:

http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12