030489 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Anmeldung von Mo 05.10.2020 12:00 bis Di 06.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Erste Klausur: 15.12.2020
- Zweite Klausur: 19.01.2021
Sollte die Präsenzlehre im Laufe des Wintersemesters eingestellt werden müssen, werden die Übungseinheiten zur Übungszeit als Videokonferenzen über moodle (voraussichtlich über collaborate) abgehalten werden.
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Dienstag
13.10.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
20.10.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
27.10.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
03.11.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
10.11.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
17.11.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
24.11.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
01.12.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
15.12.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
12.01.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
19.01.
11:00 - 12:00
Hybride Lehre
Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ablauf: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Dienstag, den 13. Oktober 2020 und findet wöchentlich statt. Die Übung wird als hybride Lehre abgehalten. Das bedeutet, dass jeweils die Hälfte der Teilnehmer*innen im U18 anwesend ist, während die andere Hälfte die Übung von zuhause per Live-Stream mitverfolgt. Zum darauf folgendem Termin werden die Gruppen getauscht. Nähere Details dazu folgen.Ziele, Inhalte und Methode: Ziel ist eine Einführung in die juristische Falllösungstechnik, wobei zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet werden. Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle online gestellt.Die Teilnehmer*Innen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor, bevor in weiterer Folge die Fälle mündlich besprochen werden. Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird daher von den Teilnehmern eine selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet!Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Die Nichtteilnahme an einer der beiden Klausuren führt zur negativen Bewertung dieser Klausur.Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht (auch digital). Die Anwesenheit wird durch eine (digitale) Unterschriftenliste kontrolliert. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Achtung: Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist mindestens eine positive Klausur sowie aktive Mitarbeit erforderlich. Die Klausuren werden mit je 50% gewichtet.Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:- bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 1 bis 2 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- bei 3 oder mehr Mitarbeitsplus verbessert sich die Klausurnote um einen Grad (einmalig).
- bei 1 bis 2 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- bei 3 oder mehr Mitarbeitsplus verbessert sich die Klausurnote um einen Grad (einmalig).
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil I und ausgewählte Delikte des BT (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage:http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12