Universität Wien

030489 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2022W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 12.10. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 19.10. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 09.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.11. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 07.12. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 14.12. 08:50 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 11.01. 10:30 - 11:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 18.01. 08:50 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 und findet wöchentlich statt. Die Übung wird in Präsenz abgehalten. Sofern sich im Laufe des Semesters die Vorgaben im Hinblick auf die COVID-19 Schutzmaßnahmen ändern, wird die Lehrveranstaltung in digitaler oder hybrider Form weitergeführt.

Ziele, Inhalte und Methode: Die Anfängerübung dient der Vermittlung der Grundlagen des Strafrechts, wobei der Fokus auf dem Allgemeinen Teil I und dem Besonderen Teil I liegt. Zunächst werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) anhand von Übungsfällen erarbeitet, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher selbstständig auf die jeweiligen Übungseinheiten vor und halten Sie für jede Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe (StGB) bereit!

Nach Aufnahme in die Anfängerpflichtübung werden Sie auf der Lernplattform Moodle freigeschaltet. Dort finden Sie die zu besprechenden Fälle und sonstigen Lernmaterialien.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote setzt sich aus der Klausurnote und der Mitarbeitsleistung zusammen. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist:

- die positive Absolvierung einer der beiden Klausuren (WICHTIG: Zulassung zum 2. Klausurtermin [= Ersatztermin] erfolgt nur dann, wenn Sie bei der 1. Klausur negativ waren oder zur 1. Klausur nicht angetreten sind) und
- qualifizierte Mitarbeit
erforderlich.

Klausurtermine:
- 14.12.2022
- 18.1.2023

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer Abmeldung von der Lehrveranstaltung. ACHTUNG: Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Präsenzeinheit führt ebenfalls zu einer Abmeldung!

Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist eine positive Klausur sowie aktive Mitarbeit erforderlich. Die Endnote entspricht der positiven Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit wie folgt:
- bei keiner Mitarbeitsleistung ist die Endnote negativ
- bei einer bis 3 Mitarbeitsleistung(en) entspricht die positive Zwischennote der Endnote
- bei 4 oder mehr Mitarbeitsleistungen verbessert sich eine positive Zwischennote um einen Grad.

Mitarbeitsleistungen können durch qualitative Mitarbeit in den jeweiligen Übungseinheiten erlangt werden.

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I und ausgewählte Delikte des BT (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage:

https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 12.10.2022 17:28