Universität Wien

030493 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 65 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 13.03. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 20.03. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 10.04. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 17.04. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 24.04. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 08.05. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 15.05. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 29.05. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 05.06. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 12.06. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 19.06. 17:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Es werden zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen, wobei die TeilnehmerInnen herzlich eingeladen sind, sich zur Mitarbeit zu melden. Es finden sich alle Angaben im Internet und es wird darum gebeten, sich diese herunterzuladen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung überwiegend mit dem materiellen Strafrecht, das auch Klausurgegenstand ist.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmernInnen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt in Form von zwei schriftlichen Klausuren und Mitarbeit in der Übung. Bei den Klausuren wird schwerpunktmäßig die im Laufe des Semesters zu erwerbende Kompetenz zur Lösung strafrechtlicher Fälle überprüft. Regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.

Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind zwingend eine positive Klausur und zwei Mitarbeitsplus erforderlich. Darüber hinausgehende regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie die wichtigsten Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).

Literatur

Empfehlungen zu AT I und BT unter
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Die TeilnehmerInnen werden gebeten zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mitzunehmen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15