030493 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 09.02.2018 00:01 bis Mo 26.02.2018 23:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 65 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
13.03.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
20.03.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
10.04.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
17.04.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
24.04.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
08.05.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
15.05.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
29.05.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
05.06.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
12.06.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag
19.06.
17:00 - 18:00
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Es werden zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen, wobei die TeilnehmerInnen herzlich eingeladen sind, sich zur Mitarbeit zu melden. Es finden sich alle Angaben im Internet und es wird darum gebeten, sich diese herunterzuladen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung überwiegend mit dem materiellen Strafrecht, das auch Klausurgegenstand ist.Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmernInnen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt in Form von zwei schriftlichen Klausuren und Mitarbeit in der Übung. Bei den Klausuren wird schwerpunktmäßig die im Laufe des Semesters zu erwerbende Kompetenz zur Lösung strafrechtlicher Fälle überprüft. Regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind zwingend eine positive Klausur und zwei Mitarbeitsplus erforderlich. Darüber hinausgehende regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie die wichtigsten Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).
Literatur
Empfehlungen zu AT I und BT unter
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Die TeilnehmerInnen werden gebeten zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mitzunehmen.
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Die TeilnehmerInnen werden gebeten zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mitzunehmen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15