Universität Wien

030494 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Klausur: Mittwoch, 30.05.2018 12 - 13 Uhr im U21, Juridicum, KG2
2. Klausur: Mittwoch, 13.06.2018 12 - 13 Uhr im U21, Juridicum, KG2

Mittwoch 14.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 21.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 11.04. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 18.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Dienstag 24.04. 08:30 - 09:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 02.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 09.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 16.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 23.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 30.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 06.06. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 13.06. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Mittwoch 20.06. 12:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginna am 14. März 2018 und findet wöchentlich statt. Das detaillierte Porgramm finden Sie unter "Terminübersicht" auf unserer Homepage. Die Übung beginnt pünktlich um 12 Uhr und endet um 13 Uhr.
Die Übung soll Ihnen einen grundlegenden Einblick in die Lösung strafrechtlicher Fälle vermitteln und beschäftigt sich mit dem materiellen Strafrecht, vorallem mit Problemen des Allgemeinen Teils und einiger Basisdelikte des Besonderen Teils des StGB. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie herzlich eingeladen sind, sich zur Mitarbeit zu melden. Falls sich niemand meldet, rufe ich gelegentlich auch auf, um der Übung die notwendige Dynamik zu sichern. Der besprochene Stoff (Inhalt der Fälle samt Erklärungen dazu und den ergänzenden Erklärungen im jeweilign Zusammenhang) ist Klausurgegenstand.

Die Übung kann Sie nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Lernen Sie daher im notwendigen Rahmen mit, bereiten Sie sich für die einzelnen Stunden selbstständig vor - die einzelnen Fälle finden Sie auf dieser Seite der Homepage - , und wiederholen Sie nach der Übung den durchgemachten Stoff! Damit steigern Sie den möglichen Nutzen der Lehrveranstaltung.

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht.univie.ac.at unter "Stoffabgrenzung und empfohlene Lehrbücher".

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Die Endnote setzt sich grundsätzlich zu je 50% aus den Noten der beiden Klausuren zusammen, jedoch wird Mitarbeit entsprechend berücksichtigt. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note "nicht genügend" gewertet. Es gibt keinen Ersatztermin. Bedenken Sie die Termine der Klausuren bei der Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgeben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.

Die Anwesenheit ist verpflichtend. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen. Zweimaliges (sonstiges) Fehlen wird ohne weitere Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert, zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen (Wer sich da nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist). Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses, besonders gute Mitarbeit durch qualifizierte Beiträge oder Wortmeldungen fließt selbstverständlich in die Endnote mit ein.

Prüfungsstoff

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht.univie.ac.at unter "Stoffabgrenzung und empfohlene Lehrbücher".

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15