Universität Wien

030494 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 12.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Donnerstag 26.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Donnerstag 02.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Donnerstag 14.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Donnerstag 28.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Donnerstag 04.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginnt am 12. März 2020 und ist eine Blockveranstaltung. Das detaillierte Programm finden Sie unter „Terminübersicht“ auf unserer Homepage. Die Übung beginnt pünktlich um 16:30 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Inhalt und Methode: In der Anfängerübung steht das Erlernen einer Falllösungstechnik anhand strafrechtlicher Sachverhalte im Vordergrund. Ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil I und dem Besonderen Teil I werden anhand von Fällen behandelt.
Die – rechtzeitig vor jeder Einheit auf der Institutshomepage zur Verfügung gestellten – Fälle werden mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte nehmen Sie eine aktuelle Gesetzesausgabe mit.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Bereiten Sie sich daher auf die Einheiten vor und wiederholen Sie das dort Besprochene. Dieses bildet den Klausurgegenstand.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Ich biete zwei Klausurtermine an, wobei Sie nur eine mitschreiben müssen. Mündliche Mitarbeit fließt in die Benotung ein.
Die (etwa 45-minütigen) Klausuren finden am 02.04. und am 14.05., jeweils am Beginn der Übung statt. Es gibt keinen Ersatztermin.
Bei den Klausuren ist nur die Verwendung unkommentierter Gesetzestexte erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit bedeutet jedoch Abmeldung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind eine positiv bewertete Klausurarbeit und aktive Mitarbeit (zumindest ein Mitarbeitsplus) erforderlich.
Die Benotung der Klausur gibt grundsätzlich den Ausschlag für die Endnote (bei zwei bewerteten Klausurarbeiten wird der Mittelwert herangezogen). Regelmäßige positive Mitarbeit verbessert die Endnote.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I, ausgewählte Tatbestände aus dem Besonderen Teil I (insbesondere strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen fremdes Vermögen).

Literatur

Neben einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I und den BT I. Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht.univie.ac.at unter "Stoffabgrenzung und empfohlene Lehrbücher".

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19