Universität Wien

030494 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 11.03. 16:30 - 18:00 Digital
Donnerstag 18.03. 16:30 - 18:00 Digital
Donnerstag 25.03. 16:30 - 18:00 Digital
Donnerstag 15.04. 16:30 - 18:00 Digital
Donnerstag 20.05. 16:30 - 18:00 Digital
Donnerstag 27.05. 16:30 - 18:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginnt am 11. März 2021 und ist eine Blockveranstaltung. Das detaillierte Programm finden Sie unter „Terminübersicht“ auf unserer Homepage. Die Übung beginnt pünktlich um 16:30 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Sobald es die aktuelle Pandemie-Situation (COVID19) zulässt, wird auf Präsenzlehre umgestellt. In diesem Fall werden Klausuren (in Präsenz) statt Online-Tests durchgeführt.
Inhalt und Methode: In der Anfängerübung steht das Erlernen einer Falllösungstechnik anhand strafrechtlicher Sachverhalte im Vordergrund. Ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil I und dem Besonderen Teil I werden anhand von Fällen behandelt.
Die – rechtzeitig vor jeder Einheit über die Moodle-Lernplattform zur Verfügung gestellten – Fälle werden mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte verwenden Sie eine aktuelle Gesetzesausgabe.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Bereiten Sie sich daher auf die Einheiten vor und wiederholen Sie das dort Besprochene. Dieses bildet den Gegenstand der Tests.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Ich biete zwei Online-Tests an, wobei Sie nur eine mitschreiben müssen. Mündliche Mitarbeit fließt in die Benotung ein.
Die (etwa 50-minütigen) Tests finden am 15.04. und am 27.05., jeweils um 16.30 Uhr, statt. Es gibt keinen Ersatztermin.
Bei den Tests ist nur die Verwendung unkommentierter Gesetzestexte erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht (digitale) Teilnahmepflicht. Einmalige unentschuldigte Nichtteilnahme wird toleriert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit bedeutet jedoch Abmeldung. Die Teilnahme wird automatisch vom System kontrolliert.
Für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind ein positiv bewerteter Test und aktive Mitarbeit (zumindest ein Mitarbeitsplus) erforderlich.
Die Benotung des Tests gibt grundsätzlich den Ausschlag für die Endnote (bei zwei bewerteten Tests wird der Mittelwert herangezogen). Regelmäßige positive Mitarbeit verbessert die Endnote.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I, ausgewählte Tatbestände aus dem Besonderen Teil I (insbesondere strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen fremdes Vermögen).

Literatur

Neben einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I und den BT I. Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht.univie.ac.at unter "Stoffabgrenzung und empfohlene Lehrbücher".

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12