Universität Wien

030494 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2024S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 14.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 21.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 02.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 16.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 06.06. 16:30 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 13.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginnt am 14. März 2024 und ist eine Blockveranstaltung. Das detaillierte Programm finden Sie unter „Terminübersicht“ auf unserer Homepage. Die Übung beginnt pünktlich um 16:30 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Inhalt und Methode: In der Anfängerübung steht das Erlernen einer Falllösungstechnik anhand strafrechtlicher Sachverhalte im Vordergrund. Ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil I und dem Besonderen Teil I werden anhand von Fällen behandelt.
Die – rechtzeitig vor jeder Einheit über die Moodle-Lernplattform zur Verfügung gestellten – Fälle werden mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte verwenden Sie eine aktuelle Gesetzesausgabe.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Bereiten Sie sich daher auf die Einheiten vor und wiederholen Sie das dort Besprochene. Dieses bildet den Gegenstand der Klausuren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Ich biete zwei Klausuren an, wobei Sie nur eine mitschreiben müssen. Mündliche Mitarbeit fließt in die Benotung ein.
Es gibt keinen Ersatztermin. Inhalt der Klausuren wird die Lösung von Fällen mit Problemstellungen primär zum Allgemeinen Teil I sein. Dabei ist nur die Verwendung unkommentierter Gesetzestexte erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Teilnahmepflicht. Einmalige unentschuldigte Nichtteilnahme wird toleriert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit bedeutet jedoch Abmeldung. Die Teilnahme kontrolliere ich anhand einer Teilnehmerliste.
Für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind eine positiv bewertete Klausur und aktive Mitarbeit (zumindest ein Mitarbeitsplus) erforderlich.
Die Benotung der Klausur(en) gibt grundsätzlich den Ausschlag für die Endnote (bei zwei bewerteten Klausuren wird der Mittelwert herangezogen). Regelmäßige positive Mitarbeit verbessert die Endnote (sofern die Klausurbenotung positiv ist).

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I, ausgewählte Tatbestände aus dem Besonderen Teil I (insbesondere strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen fremdes Vermögen).

Literatur

Neben einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I und den BT I. Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht.univie.ac.at unter "Stoffabgrenzung und empfohlene Lehrbücher".

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 11.03.2024 09:25