030496 UE StEOP: Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2024S)
für IREWI-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 01.04.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 09.04.2024 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurentermine: 17.5.2023 und 24.5.2023
Dienstag
09.04.
15:30 - 17:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
16.04.
15:30 - 17:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
23.04.
15:30 - 17:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
30.04.
15:30 - 17:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
07.05.
15:30 - 17:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
14.05.
15:30 - 17:00
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
17.05.
11:30 - 12:15
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
24.05.
11:30 - 12:15
Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in die Methode und die Falllösung im Fach Strafrecht. Bei der Übung herrscht Anwesenheitspflicht; eine Einheit kann versäumt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit.
Der schriftliche Test (für alle Anfängerübungen - Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht) findet am 17.5.2024 statt.
Wiederholungstermin: 24.5.2024
Erlaubte Hilfsmittel unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Der schriftliche Test (für alle Anfängerübungen - Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht) findet am 17.5.2024 statt.
Wiederholungstermin: 24.5.2024
Erlaubte Hilfsmittel unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist obligatorisch. Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden.Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung einer Klausur sowie mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch zwei + , erforderlich.
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche behandelt.Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I sowie ein Lehrbuch für den BT I. Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 02.04.2024 14:25