030498 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 30.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 27.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.12. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 11.12. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.01. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.01. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.01. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Prüfungsstoff
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Inhaltlich beschäftigt sich die Anfängerpflichtübung ausschließlich mit der Falllösungstechnik sowie dem materiellen Strafrecht (AT I, BT I). Dieser Stoff (und nicht nur, was in der Übung besprochen wurde) ist auch Klausurgegenstand. Ziel ist das Erlernen der strafrechtlichen Falllösungstechnik sowie Grundkenntnissen des Allgemeinen und des Besonderen Teils, die in der nachfolgenden PÜ vertieft werden können.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Die Fälle finden Sie rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!