030507 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 78 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
1. Klausur 7. Dezember 2020
2. Klausur 11. Jänner 2021
-
Montag
12.10.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
19.10.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
09.11.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
16.11.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
23.11.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
30.11.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
07.12.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
14.12.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
11.01.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Montag
18.01.
16:00 - 18:00
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Klausuren (7. 12.2020 und 11.1.2021). Die Endnote setzt sich zu je 50 % aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note „Nicht Genügend" gewertet. Es gibt keine Ersatztermine für diese Klausuren.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'sche Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'sche Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde nicht anwesend ist, wird von der Liste gestrichen. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den Montag folgenden Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt wiederum zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den jeweiligen Montag folgenden Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert, zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.Coronabedingt gibt es Abweichungen von den genannten Regeln. Näheres wird noch bekanntgegeben.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde nicht anwesend ist, wird von der Liste gestrichen. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den Montag folgenden Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt wiederum zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den jeweiligen Montag folgenden Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert, zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.Coronabedingt gibt es Abweichungen von den genannten Regeln. Näheres wird noch bekanntgegeben.
Prüfungsstoff
Literatur
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter "Stoffabgrenzung".
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12
Die Übung baut auf Ihren Kenntnissen aus der Anfängerübung auf. Daher wird davon ausgegangen, dass die TeilnehmerInnen den Stoff der Anfängerübung können; falls dies nicht der Fall ist, sollte die Zeit bis zum Beginn der Lehrveranstaltung genützt werden, um das Gedächtnis und Wissen aufzufrischen.