Universität Wien

030507 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 78 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:
1. Klausur 7. Dezember 2020
2. Klausur 11. Jänner 2021

  • Montag 12.10. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 19.10. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 09.11. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 16.11. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 23.11. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 30.11. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 07.12. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 14.12. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 11.01. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 18.01. 16:00 - 18:00 Hybride Lehre
    Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginnt am Montag, den 12. Oktober 2020 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.

Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich auf dieser Seite der Homepage und im entsprechenden moodle Kurs.
Die Übung baut auf Ihren Kenntnissen aus der Anfängerübung auf. Daher wird davon ausgegangen, dass die TeilnehmerInnen den Stoff der Anfängerübung können; falls dies nicht der Fall ist, sollte die Zeit bis zum Beginn der Lehrveranstaltung genützt werden, um das Gedächtnis und Wissen aufzufrischen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei schriftliche Klausuren (7. 12.2020 und 11.1.2021). Die Endnote setzt sich zu je 50 % aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note „Nicht Genügend" gewertet. Es gibt keine Ersatztermine für diese Klausuren.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'sche Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde nicht anwesend ist, wird von der Liste gestrichen. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den Montag folgenden Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Zweimaliges sonstiges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt wiederum zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Eine begründete Entschuldigung kann nur bis zum auf den jeweiligen Montag folgenden Freitag 12.00 Uhr akzeptiert werden.
Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert, zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.

Coronabedingt gibt es Abweichungen von den genannten Regeln. Näheres wird noch bekanntgegeben.

Prüfungsstoff

Literatur

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter "Stoffabgrenzung".

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12