Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030507 PUE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2025S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 17.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 24.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 31.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 07.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 28.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 05.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 12.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 19.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 26.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 02.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 16.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 23.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die erste Einheit dieser Übung findet am Montag, 10. März 2025 statt.

Wie allgemein bei Übungen werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist dann auch Klausurgegenstand.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich auf dieser Seite der Homepage.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt eine schriftliche Klausur. Die Endnote setzt sich zu 70% aus der Note der Klausur zu 30% aus der mündlichen Mitarbeit zusammen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Ta-schenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prü-fungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Diese wird durch Unterschriftenliste über-prüft. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses. Allenfalls rufe ich Sie auf!

Prüfungsstoff

Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.

AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs).

Literatur

Bitte halten Sie für jede Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe bereit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter "Stoffabgrenzung".

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 13.02.2025 10:05